Information gem. Art. 13 Abs. 1, 2 DSGVO über die Datenverarbeitung im Rahmen des Studierendenverwaltungsprogramms HIS-SOS/ZUL

Inneruniversit?re Ansprechstelle für die Verarbeitungst?tigkeit
Abteilung II - Studium und Lehre; Referat II/1 - Studierendenkanzlei
Kapuzinerstra?e 25
96047 Bamberg
Telefon: +49 951 863 1042
Telefax: +49 951 863 4042
E-Mail: studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de

Zwecke der Datenverarbeitung

  • Abwicklung der Studierendenverwaltung (insb. Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung, Studiengangwechsel, Studienfachwechsel, Exmatrikulation)
  • Durchführung von Zulassungs- und Zugangsverfahren
  • Erstellung der Hochschulstatistik

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 S?tze 1 und 4, Art 42 Abs. 4, Art. 43 bis 51 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) sowie mit der Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg vom 27. Juni 2007

§ 2 Nr. 1, §§ 3 bis 5 Hochschulstatistikgesetz (HStatG)

Von Verarbeitungst?tigkeit betroffene Personen

  • Studierende und Promovierende der Universit?t Bamberg
  • Studienbewerber:innen
  • ehemalige Studierende der Universit?t Bamberg
  • mit Studierendenverwaltung befasste Universit?tsbesch?ftigte

Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten

  • Studierendendaten
    • Namen, Vornamen, ggf. Geburtsnamen
    • Semester- und Heimatwohnsitz
    • Geburtsdaten
    • Geschlecht
    • Staatsangeh?rigkeit
    • Zeitpunkt, Ort und Art der Hochschulzugangsberechtigung
    • Studiengangsdaten
    • Art, Fach, Semester, Monat und Jahr des Prüfungsabschlusses und Gesamtnote abgelegter Prüfungen (aus FlexNow importiert)
    • s?mtliche Hochschulabschlüsse
    • Gebühren- und Beitragsverwaltung
    • Matrikelnummer
    • studentische E-Mail-Adresse, private E-Mail-Adresse
    • Erstpasswort
    • Benutzernummer
    • Kartenseriennummer/Bibliotheksnummer
    • Grund, Semester und Jahr bei Beurlaubungen und Exmatrikulation
    • Status
    • Anzahl Studiensemester
    • berufspraktische T?tigkeit vor Aufnahme des Studiums
    • Praxissemester und Semester an Studienkollegien
    • Angaben zu gleichzeitig besuchten weiteren Hochschulen, zu in vorausgehenden Semestern besuchten Hochschulen und zur Hochschule der Ersteinschreibung sowie zu einem Auslandsstudium
    • Ort der angestrebten Abschlussprüfung
    • Studienunterbrechungen nach Art und Dauer
    • Zugangsdaten für Nutzung von HIS-SOS/ZUL
    • Logging-Daten bei Zugriff auf HIS-SOS/ZUL 
  • Besch?ftigtendaten
    • Zugangsdaten für Nutzung von HIS-SOS/ZUL
    • Logging-Daten bei Zugriff auf HIS-SOS/ZUL

Empf?nger von personenbezogenen Daten und Zwecke der Offenlegung

  • universit?tsinterne Datenweitergabe
    • Referat II/3 - Prüfungsamt/Prüfungsverwaltungssystem FlexNow: Durchführung der Prüfungsabwicklung
    • Referat II/4 - International Office: Aufgabenerfüllung im Rahmen der Betreuung Auslands- und Erasmus-Studierender
    • universit?res Wahlamt: Durchführung der Hochschulwahlen
    • einzelne Fachbereiche des wissenschaftlichen Bereichs: 球探足球比分ierung von Gruppen von Studierenden, z.B. zu Semesterbeginn
    • IT-Service der Universit?t: Nutzung der IT-Dienste durch die Studierenden
    • Universit?tsbibliothek: Feststellung der Nutzungsberechtigung
    • Krankenkassen: Erfüllung der Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung (SKV-MV)
    • ZUVIntern: Statistiken für das Prüfungsamt und die Studierendenkanzlei; ZUVPortal: Statistiken für Mitarbeiter:innen der Universit?t
  • universit?tsexterne Datenübermittlung
    • Bayerisches Landesamt für Statistik (LfStat): Studierenden- und Prüfungsstatistik
    • Stiftung für Hochschulzulassung - hochschulstart.de: Durchführung des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV)

Dauer, für welche die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Eine reduzierte Studierendenakte, welche die Grunddaten der Studierenden und deren Studienverlauf enth?lt, wird zur dauernden Aufbewahrung ans Universit?tsarchiv übergeben (vgl. Art. 2 Abs. 2 Bayerisches Archivgesetz (BayArchivG).

Logging-Daten werden nach einem Jahr automatisiert gel?scht.

Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschlie?lich Profiling
Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschlie?lich Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO

Beachten Sie daneben bitte die allgemeinen Inhalte der Datenschutzinformationen.