Glossar zu datenschutzrechtlichen Begrifflichkeiten

Im Folgenden finden Sie grundlegende Begriffe des Datenschutzes kurz erkl?rt. Sofern zu den jeweiligen Stichworten weiterführende Seiten in unserem Internetauftritt existieren, wird darauf verlinkt.

Anonyme Daten

Anonyme Daten k?nnen nicht oder nur mit unverh?ltnism??ig gro?em Aufwand einer konkreten Person zugeordnet werden. Damit sind sie keine personenbezogenen Daten, sodass sie auch nicht unter die Regelungen des Datenschutzrechts fallen.

Weitere Informationen, darunter auch zu Methoden der Anonymisierung, k?nnen der Seite zum Personenbezug von Daten entnommen werden.

Betroffene Person

Als “betroffene Person” bezeichnet man im Datenschutz-Jargon denjenigen Menschen, dessen Daten Gegenstand der Verarbeitung sind. 

Datenverarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten umfasst eine Vielzahl an Vorg?ngen, wobei die DSGVO in Art. 4 Nr. 2 u. a. die Datenerhebung bzw. -erfassung, das Ordnen, Speichern, die Anpassung oder Ver?nderung, das Auslesen, Abfragen, ?bermitteln, Verknüpfung und die Datenl?schung bzw. -vernichtung nennt.

L?schungsrecht

Das Recht auf L?schung bzw. “Vergessenwerden” nach Art. 17 DSGVO erlaubt betroffenen Personen, vom Verantwortlichen die L?schung sie betreffender Daten zu verlangen, und der Verantwortliche ist zur Datenl?schung verpflichtet, sofern er die Daten nicht (mehr) - bspw. zur Erfüllung einer ?ffentlichen Aufgabe - ben?tigt, er nicht zu deren Verarbeitung verpflichtet ist, bzw. er keine Rechtsgrundlage (mehr) für deren Verarbeitung hat. 

Personenbezogene Daten

Personenbezogene Informationen sind alle Informationen und Angaben, die einer konkreten ("betroffenen") Person zugeordnet werden k?nnen.

Ausführliche Informationen hierzu k?nnen der Seite zum Personenbezug von Daten entnommen werden.

Pseudonyme Daten

Bei pseudonymen Daten handelt es sich um Angaben, die von einem Verantwortlichen unter Heranziehung zus?tzlicher Informationen einer konkreten Person zugeordnet werden k?nnen. Zur Wahrung der Pseudonymit?t sind die zus?tzlichen Informationen separat aufzubewahren.

Sofern für eine datenverarbeitende Stelle diese M?glichkeit der Identifizierung der betroffenen Personen besteht, sind die Daten aus ihrer Sicht als personenbezogen zu werten. 

Weitere Informationen k?nnen der Seite zum Personenbezug von Daten entnommen werden.