Informationen zu abweichenden Prüfungsformaten im Sommersemester 2020
Sehr geehrte Studierende,
hiermit mo?chten wir Sie daru?ber informieren, dass unter Bezug auf die Regelung nach § 2 Abs. 3 Satz 4 der Corona-Satzung unserer Universita?t vom 21. April 2020 das Studiendekanat zusa?tzlich zum vorgesehenen Pru?fungsformat folgende alternative Pru?fungsformate in den nachfolgend aufgefu?hrten Modulen des Lehrstuhls genehmigt hat. Die endgu?ltige Entscheidung fu?r die eine oder die andere Alternative wird den Studierenden spa?testens vier Wochen vor der Pru?fung bekanntgegeben (Corona- Satzung §2, Abs. 3). Die Mitteilung an die Studierenden erfolgt u?ber den jeweiligen VC-Kurs.
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