Projekt BAS!S 2.0: Bayern

Herzlich willkommen auf der Homepage des Projektes BAS!S ?Basiskompetenzen Inklusion“ für alle Standorte in Bayern

Projektbeschreibung

Im Jahr 2017 wurde in Kooperation aller lehrkr?ftebildenden Universit?ten in Bayern und finanziert durch das Bayerische Staatsministeriums für Bildung und Kultus das Projekt "Basiswissen Inklusion und Sonderp?dagogik im Erziehungswissenschaftlichen Studium" (BAS!S) ins Leben gerufen. Das Projekt BAS!S dient der St?rkung der Themenfelder Inklusion und Heterogenit?t in der universit?ren Lehre in der ersten Phase der Lehrerinnen- und Lehrerbildung an allen bayerischen Universit?ten.

Zielsetzung des Projektes ist es, allen angehenden Lehrkr?ften Basiskompetenzen zu den unterschiedlichen Dimensionen von Heterogenit?t, den inklusiven Schulsystemen, dem inklusiven Unterricht und der inklusiver Schulentwicklung zu vermitteln. In der zweiten Projektphase, BAS!S 2.0 ?Basiskompetenzen Inklusion“ ab dem WS 2023/2024, wurde die Projektkoordination für alle Universit?tsstandorte in Bayern von der Universit?t Bamberg übernommen. Nun sollen die Bemühungen einerseits vertieft und andererseits breiter angelegt, weiterverfolgt und transferiert sowie wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden.

Im Jahr 2017 haben alle Universit?ten in Bayern zusammen ein Projekt gestartet.
Das Projekt hei?t "BAS!S".
Das Geld für das Projekt kommt vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus.
Das Ministerium kümmert sich um die Schulen in Bayern. 

Das Projekt BAS!S soll Lehrerinnen und Lehrer besser auf ihre Arbeit vorbereiten.
Es geht um Themen wie Inklusion, Heterogenit?t und Sonderp?dagogik.
Inklusion bedeutet, dass alle Menschen zusammen lernen und leben k?nnen.
Heterogenit?t bedeutet, dass jeder Mensch anders ist.
Und Sonderp?dagogik hilft Menschen, die beim Lernen besondere Unterstützung brauchen.

Das Projekt BAS!S gibt es an allen Universit?ten in Bayern. 

Das Ziel vom Projekt ist, Lehrerinnen und Lehrer für die Unterschiede zwischen den Menschen zu sensibilisieren.
Sie sollen lernen, wie man alle Kinder und Jugendlichen zusammen unterrichtet.
Und sie sollen lernen, wie man eine Schule für alle gestaltet.

Ab dem Wintersemester 2023/2024 wird das Projekt von der Universit?t Bamberg geleitet.
Dort organisieren Leute das Projekt für alle Universit?ten in Bayern

Jetzt sollen die Anstrengungen intensiviert und erweitert werden.
Das hei?t, das Projekt soll tiefer in die Themen gehen und mehr Bereiche abdecken.
Au?erdem soll das Projekt weiterverfolgt und auf andere Bereiche übertragen werden.
Und es wird wissenschaftlich begleitet und überprüft, ob es erfolgreich ist.

BAS!S ?Basiskompetenzen Inklusion“ für alle Standorte in Bayern

  • Zukünftige (bayerische) Lehrkr?fte sollen für zentrale Themen und Begriffe von Inklusion sensibilisiert werden und basale Kompetenzen zum Umgang mit Heterogenit?t erwerben.
  • Studienangebote sollen weiter ausgebaut werden, nicht nur für Studierende aller Lehr?mter in der ersten Phase, sondern auch als Fort- und Weiterbildungsangebote für angehende Lehrkr?fte in der zweiten Phase und Lehrkr?fte im Berufsalltag.
  • (Angehende) Lehrkr?fte sollen lernen, in multiprofessionellen Teams zu kooperieren, um den Herausforderungen in der Praxis gerecht zu werden.

  • Innerhalb des Projekts BAS!S 2.0 wirken an allen Standorten abgeordnete Lehrkr?fte in der Lehre, der Netzwerkarbeit und Beratung innerhalb der Universit?ten mit.
  • Zur Verstetigung der Projektinhalte sollen die Kooperation und der fachliche Austausch zwischen Studierenden aller Lehr?mter, Dozierenden und Forschenden innerhalb der Universit?ten dienen.
  • Vernetzung und Austausch werden auch über die Universit?ten hinaus gepflegt und umfassen die Regionen in einem bayernweiten Netzwerk der mit Inklusion besch?ftigten Professionellen und Interessierten.
  • Auch die abgeordneten Lehrkr?fte arbeiten vernetzt und im st?ndigen Austausch miteinander. Regelm??ige bayernweite Arbeitstreffen und Klausurtagungen, zu denen auch wissenschaftliche Expertinnen und Experten eingeladen werden, dienen der inhaltlichen, methodischen und strukturellen Weiterentwicklung des Themas Inklusion an den lehrkr?ftebildenden Universit?ten in Bayern.
  • Eine j?hrlich stattfindende Tagung und eine im Wintersemester stattfindende online-Ringveranstaltung dienen der Fortbildung (angehender) Lehrkr?fte und weiterer Interessierter, beispielweise Schulleitungen oder Vertretungen der Administration.

Inklusion ist ein gesamtgesellschaftliches Thema, das gerade auch die Bildung in besonderer Weise betrifft.

So verweisen die Vereinten Nationen in der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung von 2009 in Artikel 24, Absatz 1, auf das Recht an einem inklusiven Bildungssystem teilzuhaben.

Die Vertragsstaaten erkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung an. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gew?hrleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und ein lebenslanges Lernen, das darauf ausgerichtet ist

a. die volle Entfaltung des menschlichen Potenzials und des Gefühls der Würde und des Selbstwerts sowie die St?rkung der Achtung der Menschenrechte, der Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt

b. Entfaltung der Pers?nlichkeit, der Talente und der Kreativit?t von Menschen mit Behinderungen sowie ihrer geistigen und k?rperlichen F?higkeiten in vollem Umfang

c. Bef?higung von Menschen mit Behinderungen zur wirksamen Teilnahme an einer freien Gesellschaft.

Unter Artikel 24, Absatz 2, wird dies pr?zisiert:

Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass:

a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund einer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund einer Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch einer weiterführenden Schule ausgeschlossen werden;

b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in den Gemeinschaften, in denen sie leben, Zugang zu einer integrativen, hochwertigen und kostenlosen Grundschul- und Sekundarschulbildung haben;

c) Es werden angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen;

d) Menschen mit Behinderungen im Rahmen des allgemeinen Bildungssystems die erforderliche Unterstützung erhalten, um ihre effektive Bildung zu erleichtern;

e) wirksame individualisierte Unterstützungsma?nahmen in einem Umfeld bereitgestellt werden, das die akademische und soziale Entwicklung maximiert und mit dem Ziel der vollst?ndigen Integration im Einklang steht.

Auch die die Bildung Erwachsener wird unter Artikel 24, Absatz 5, in den Blick genommen.

Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben. Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden.

(vgl. https://social.desa.un.org/issues/disability/crpd/article-24-education; abgerufen am 11.11.24)

 

In Ihren Beschlüssen legte die Kultusministerkonferenz 2011 hierzu fest:

Inklusion in diesem Sinne bedeutet für den Bereich der Schule einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung für alle und das Erkennen sowie ?berwinden von Barrieren. (vgl. KMK 2011, S. 3)

Die individuellen Lernansprüche der Schüler sind an jedem Lernort durch enge Zusammenarbeit aller Beteiligter bestm?glich erfüllen. (vgl. KMK 2011, S. 3f.)

Bildung und Erziehung von jungen Menschen mit Behinderungen sind Aufgaben aller Bildungseinrichtungen. (vgl. KMK 2011, S. 4)

Pers?nliche Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen eines Kindes sowie dessen schulische Lern- und Leistungssituation sollen verst?rkt betrachtet werden. (vgl. KMK 2011, S. 4)

Sonderp?dagogische Bildungs-, Beratungs- sowie Unterstützungsangebote sollen ein qualitativ hochwertiges gemeinsames Lernen erm?glichen. (vgl. KMK 2011, S. 5)

 

Diese Zielsetzung spiegelt sich auch im Bayerisches Gesetz über Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) wider. Unter Artikel 2, Aufgaben der Schulen, wird in Absatz 2 hierzu betont:

(2) Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen.

Dies führt der Artikel 30 noch genauer aus und hebt unter anderem hervor:

Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderp?dagogischem F?rderbedarf k?nnen gemeinsam in Schulen aller Schularten unterrichtet werden. (vgl. BayEUG Art. 30a Abs. 3)

Die allgemeinen Schulen werden bei ihrer Aufgabe, Schülerinnen und Schüler mit sonderp?dagogischem F?rderbedarf zu unterrichten, von den F?rderschulen unterstützt. (vgl. BayEUG Art. 30a Abs. 3)

Die inklusive Schule ist ein Ziel der Schulentwicklung aller Schulen. (vgl. BayEUG Art. 30b Abs. 1)

(vgl. BayEUG Artikel 2 und Artikel 30; Fassung vom 31.05.2000, Gültigkeit ab dem 01.08.2024)

  • Das Projekt BAS!S hat die St?rkung der Themenfelder Inklusion und Heterogenit?t in der universit?ren Lehre in der ersten Phase der Lehrkr?ftebildung zum Auftrag. Die Zielgruppe sind Studierende aller Lehr?mter, aber auch Dozierende an den Universit?ten.
  • Darüber hinaus existieren zahlreiche Projekte und (Weiter-)Bildungsangebote zu Inklusion für Lehrkr?fte, zum Beispiel die Inklusive Positive Schulentwicklung (INPOSE).
  • Inzwischen tragen über 500 bayerische Schulen das Schulprofil Inklusion. Die Grundlage für das Schulprofil Inklusion bildet ein von allen beteiligten Akteurinnen und Akteuren gemeinsam erarbeitetes inklusives Bildungs- und Erziehungskonzept, zu dem auch Mitarbeitende von BAS!S 2.0 einen Beitrag leisten k?nnen.
  • Ab dem Schuljahr 2024/25 findet eine schrittweise Ausweitung der gegenw?rtig zehn Inklusiven Regionen in Bayern statt. In ihnen vernetzen sich die schulischen und au?erschulischen Akteurinnen und Akteure einer Region, entwickeln passgenaue Formen eines gemeinsamen Unterrichts weiter und stimmen Angebote für Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderp?dagogischen F?rderbedarf ab.
  • Auch mit den Seminarleitungen für das Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Mittelschulen, Lehramt für Sonderp?dagogik sowie Fach- und F?rderlehrkr?fte steht das BAS!S-Koordinationsteam im 球探足球比分.