Wichtige Hinweise zur 10. Mitgliederversammlung
Sehr geehrte Mitglieder des BAD e.V.,
aufgrund der pl?tzlichen Coronavirus-Pandemie musste die ursprünglich für Anfang Juli vorgesehene zehnte Mitgliederversammlung verschoben werden. Ihre Gesundheit liegt dem Vorstand des BAD e.V. sehr am Herzen. Insoweit w?re eine Durchführung der Versammlung vor Ort in Bamberg mit nicht kalkulierbaren Risiken verbunden. Des Weiteren bestehen angesichts der hohen infektionsschutzrechtlichen Auflagen ernsthafte Zweifel an der Praktikabilit?t einer Pr?senzveranstaltung.
Gem?? § 5 Abs. 2 GesRuaCOVBekG1 dürfen Mitgliederversammlungen im laufenden Jahr abweichend von der Vereinssatzung auch virtuell stattfinden. Der Vorstand kam in der Folge einstimmig darin überein, die diesj?hrige Mitgliederversammlung des BAD e.V. aus Sicherheitsgründen ausschlie?lich virtuell abzuhalten. Als Termin wurde Samstag, der 17. Oktober 2020 ab 14 Uhr festgesetzt. Hierfür wird das Videokonferenzsystem Zoom (www.zoom.us) genutzt.
Um einen geordneten und zügigen Ablauf zu gew?hrleisten, bereitet der Vorstand die Mitgliederversammlung umfassend vor. Bitte reichen Sie deshalb etwaige Kandidaturen für Vorstandsposten und Antr?ge m?glichst frühzeitig bis zum 10. Oktober 2020 per E-Mail an bad(at)uni-bamberg.de ein. Verfügt ein Mitglied nicht über die erforderliche IT-Infrastruktur wird ebenso um rechtzeitige Rücksprache gebeten, damit jedem Mitglied die Teilnahme an der Veranstaltung erm?glicht werden kann.
Wie bereits mehrfach angekündigt, findet im Rahmen der Mitgliederversammlung auch die Abstimmung über eine umfangreiche Satzungs?nderung statt. Etwaige Fragen hierzu k?nnen Sie gerne an matthias.bahr(at)uni-bamberg.de richten. Die f?rmliche Ladung zur Mitgliederversammlung wird noch erfolgen. Bitte merken Sie sich aber bereits jetzt den Termin vor. Der Vorstand freut sich auf Ihre Teilnahme und bedankt sich für Ihre Mithilfe zum Gelingen dieser besonderen Mitgliederversammlung!
Mit besten Grü?en
gez. Matthias Bahr
Schriftführer im Vorstand des BAD e.V.
1 Gesetz über Ma?nahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bek?mpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. M?rz 2020 (BGBl. I S. 569, 570).