Frequently Asked Questions

Hier finden Sie h?ufig auftretende Fragen und deren Antworten.

Bitte beachten Sie allgemein, dass Aussagen der Studienberatung keine rechtsverbindliche Wirkung haben!

Rechtsverbindlich sind die Ausk¨¹nfte des Pr¨¹fungsausschusses sowie die studiengangsbezogenen Ordnungen (http://www.uni-bamberg.de/wiai/po-sto/).

Abschlussarbeiten (Bachelor-/Masterarbeit)

Ja. Die Abschlussarbeit z?hlt zum Pr¨¹fungszeitraum des Semesters, in dem sie abgegeben wurde, unabh?ngig vom Zeitpunkt der m¨¹ndlichen Pr¨¹fung und vom Abgabetermin im Anmeldeformular der Arbeit. Daher ist eine Immatrikulation auch nur bis zur tats?chlichen Abgabe der Arbeit (inkl. Kolloquium) erforderlich. F¨¹r die Anmeldung, die Abgabe und die Verteidigung der Abschlussarbeit darf man nicht beurlaubt sein. Sofern eine Regelung zur Beurlaubung hier Ausnahmen vorsieht, kl?ren Sie dies bitte vorab mit dem Pr¨¹fungsamt.

Entscheidend ist das Datum der tats?chlichen Abgabe der Abschlussarbeit beim Pr¨¹fungsamt. F¨¹r den Zeitraum der Korrektur m¨¹ssen Sie nicht immatrikuliert sein.

Auf Antrag der Pr¨¹fungskandidatin bzw. des Pr¨¹fungskandidaten kann vom Pr¨¹fungsausschuss auch ein Thema aus einem anderen Fach zugelassen werden, z.B. F?cher der F?chergruppe Angewandte Informatik, Informatik und BWL. M?chte die Pr¨¹fungskandidatin bzw. der Pr¨¹fungskandidat aus diesem Fachbereich eine Abschlussarbeit schreiben, so ist in diesem Fall mit einem Antrag nachzuweisen, dass das gestellte Thema inhaltlichen Bezug zum aktuellen Studiengang aufweist.

F¨¹r die Genehmigung m¨¹ssten Sie ein Expos¨¦ zum Inhalt der Arbeit einreichen, aus dem hervorgeht, inwiefern in der Arbeit ein Bezug zur Wirtschaftsinformatik/ IISM / Wirtschaftsp?dagogik WI besteht. Dieser sollte inhaltlicher Natur sein und sich nicht nur auf erworbene Kenntnisse beziehen. Dar¨¹ber hinaus muss der endg¨¹ltigen Titel der Arbeit genannt werden, da dieser Bestandteil der Genehmigung ist und im Anschluss nicht mehr ge?ndert werden kann.

Ein Antrag ist selbstst?ndig per Mail ¨¹ber den Servicedesk an den Pr¨¹fungsausschussvorsitzenden zu stellen. Die Genehmigung des Themas durch den Pr¨¹fungsausschuss ersetzt nicht die Anmeldeprozedur beim Pr¨¹fungsamt.

 

Abschlussarbeiten werden nur und ausschlie?lich von Professuren oder Lehrst¨¹hlen der Universit?t Bamberg betreut. M?chten Sie eine Abschlussarbeit in Kooperation mit einen externen Partner schreiben, so erkundigen Sie sich fr¨¹hzeitig, ob ein Lehrstuhl das gew¨¹nschte Thema entsprechend betreuen m?chte. Gehen Sie mit dem jeweiligen Themenvorschlag direkt auf den Lehrstuhl zu und besprechen Sie, ob eine Betreuung m?glich ist.

F¨¹r die Abgabe der Abschlussarbeit m¨¹ssen zwei festgebundene Exemplare dem Pr¨¹fungsamt ¨¹bergeben werden. Zus?tzlich muss pro festgebundenem Exemplar ein Datentr?ger (CD / DVD) mit eingeheftet und abgegeben werden, welches das digitale Exemplar enth?lt. 

Falls Sie aufgrund einer Krankheit w?hrend Ihrer Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit verhindert waren, k?nnen Sie einen Antrag an den Pr¨¹fungsausschuss ¨¹ber den Servicedesk stellen.

Daf¨¹r kann

oder

  • ein ausf¨¹hrliches, ?rztliches Attest vorgelegt werden, aus dem die genaue Diagnose, die ?rztliche Beschreibung der Auswirkungen bzw. Beeintr?chtigungen im Hinblick auf die Bearbeitung der Abschlussarbeit und der Zeitraum, in dem die beschriebenen Beeintr?chtigungen voraussichtlich bestehen werden bzw. bestanden haben, hervorgehen.

Eine Arbeitsunf?higkeitsbescheinigung (AU) ist nicht ausreichend.

Anrechnung von Pr¨¹fungsleistungen

Sofern der Wechsel zwischen zwei Studieng?ngen innerhalb der Universit?t Bamberg stattfindet, senden Sie bitte das Notenblatt, welches Sie aus  FlexNow2 generieren, an den Servicedesk WI. Dazu senden Sie den Antrag auf Anerkennung mit.

Sofern Sie bisher an einer anderen Universit?t studiert haben, senden Sie f¨¹r eine erste ?berpr¨¹fung Ihr Zeugnis bzw. Notenblatt der ehemaligen Universit?t an den Servicedesk WI sowie eine Liste an Modulen, welche Sie angerechnet haben m?chten, inklusive Modulbeschreibungen. Weitere Informationen finden Sie unter Anrechnung von Studienzeiten, Pr¨¹fungsleistungen und Studienleistungen.

Eine Hochstufung um jeweils ein Fachsemester findet bei einer Anrechnung von >= 30 ECTS-Punkte statt. Die Hochstufung wird zusammen mit der Anrechnung durchgef¨¹hrt. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig. Bitte wenden Sie sich zu Anrechnungsfragen an den Servicedesk WI.

Wir empfehlen die Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen, z.B. aus einem vorangegangenen Studium, zeitnah und zum Start des Studiums vorzunehmen. Wir m?chten dadurch vermeiden, dass z.B. Anrechnungen nicht mehr m?glich sind (siehe n?chstes FAQ-Item) oder die Studienfortschrittskontrolle (Studien- und Fachpr¨¹fungsordnung ¡ì34 der Bachelorstudieng?nge) das Studium in Bedr?ngnis bringt.

Ein Antrag auf Anerkennung ist nicht mehr m?glich, sobald die oder der Studierende sich in einem das entsprechende Modul betreffenden Pr¨¹fungsverh?ltnis mit der Hochschule befindet (bspw. nach erfolgter Anmeldung f¨¹r eine Pr¨¹fung), bei der sie oder er um Anerkennung ersucht.

Beachten Sie dazu die Bekanntmachung 2018-01 des Pr¨¹fungsausschusses. 

Modulpr¨¹fungen die Sie auf Schein geschrieben haben m¨¹ssen beim Servicedesk zur Anerkennung durch den Pr¨¹fungsausschuss abgegeben werden.

Haben Sie bereits in Ihrem vorangegangenn Studium an der Universit?t Bamberg Module belegt und m?chten diese anrechnen lassen? Anbei eine Liste an Modulen / Modulkombinationen, die ohne Gleichwertigkeitsbescheinigung angerechnet werden k?nnen.

  • BAEES1.1 + BAEES1.3 in Kombination k?nnen als EVWL angerechnet werden
  • Wip?d-B-01 kann als ISDL-WAWI-B angerechnet werden
  • WiMa-B-01a (3 ECTS-Punkte) kann als WiMa-B-01b (4 ECTS-Punkte) angerechnet werden
  • WiMa-B-02a (3 ECTS-Punkte) kann als WiMa-B-02b (4 ECTS-Punkte) angerechnet werden

Auflagen im Masterstudiengang WI / IISM / Wip?d_WI

Bei der Zulassung zum Masterstudiengang WI, IISM, oder Wip?d_WI k?nnen von der Zulassungskommission Auflagen erteilt werden (nicht zu verwechseln mit einem Br¨¹ckenstudium).

Studienbeginn vor Sommersemester 2019:

Bei den Auflagen handelt es sich um Module, die zus?tzlich zu den Modulen der Masterpr¨¹fung absolviert werden m¨¹ssen. Die Auflagen m¨¹ssen bis zum Ende der H?chststudiendauer nachgewiesen werden. Reichen Sie hierzu, nach erfolgreichem Bestehen aller Auflagen Ihren FlexNow-Ausdruck beim Servicedesk WI ein.

Studienbeginn ab Sommersemester 2019:

Bei den Auflagen handelt es sich um Module, die zus?tzlich zu den Modulen der Masterpr¨¹fung absolviert werden m¨¹ssen. Die Auflagen innerhalb eines Jahres nachgewiesen werden. Reichen Sie hierzu, nach erfolgreichem Bestehen aller Auflagen Ihren FlexNow-Ausdruck beim Servicedesk WI ein.

Allgemein:

Die Auflagenmodule m¨¹ssen ¨¹ber FlexNow angemeldet werden.

Die H?chststudiendauer betr?gt in einem Studiengang mit Regelstudienzeit von 3 Semestern (90 ECTS-Punkte) unabh?ngig von der H?he der Auflagen 5 Semester (3+2).
Die H?chststudiendauer betr?gt in einem Studiengang mit Regelstudienzeit von 4 Semestern (120 ECTS-Punkte) unabh?ngig von der H?he der Auflagen 6 Semester (4+2).

Die Auflagenmodule erscheinen nicht auf dem Masterzeugnis und die Noten dieser Module gehen nicht in die Abschlussnote ein.
?ber die Auflagenmodule wird kein separates Zeugnis erstellt. 
Eine Noten¨¹bersicht ¨¹ber die erbrachten Auflagenmodule k?nnen ¨¹ber FlexNow - Datenblatt - erstellt werden.

Auslandsstudium

Es gibt zwei M?glichkeiten der Anrechnung ausl?ndischer Leistungen:

1. Modulanrechnung: das im Ausland angebotene Modul (bspw. ?Accounting¡°) wird f¨¹r ein explizites Bamberger Modul (bspw. Buchf¨¹hrung) angerechnet. Hierf¨¹r m¨¹ssen Sie eine Gleichwertigkeitspr¨¹fung bei dem ?quivalenten Bamberger Lehrstuhl stellen (bspw. Lehrstuhl der Buchf¨¹hrung in Bamberg anbietet). Best?tigt dieser Ihnen eine Gleichwertigkeit der Module, kann das ausl?ndische Modul anstelle des jeweiligen Bamberger Moduls angerechnet werden.

2. Modulgruppenanrechnung: Das anzurechnende Modul passt inhaltlich in die vorgesehene Modulgruppe und kann ohne Gleichwertigkeit mit einem Bamberger Modul angerechnet werden. Bei der Anrechnung im Profilbildungsstudium ist zu beachten, dass
    - das Modul einen fachlichen Bezug zum Studiengang hat
    - das anzurechnende Modul kein Grundlagenmodul des jeweiligen Studienganges ist.

Konkrete Fragen zur Modulgruppenanrechnung beantwortet Ihnen gern der Servicedesk WI.

Siehe dazu auch die Seiten des Pr¨¹fungsausschusses.

Beachten Sie bitte, dass laut Studien- und Fachpr¨¹fungsordnung ?die zu erbringenden Pr¨¹fungsleistungen vor Antritt des Auslandsaufenthaltes mit dem zust?ndigen Pr¨¹fungsausschuss vereinbart werden¡° sollen.

Darauf gibt es keine generelle Antwort. Grunds?tzlich besteht die M?glichkeit, sich f¨¹r ein Auslandsstudium beurlauben zu lassen. Ein Urlaubssemster bedeutet, dass Ihre Fachsemesterzahl nicht steigt. Sofern Sie sich beurlauben lassen haben, werden Ihnen pro 30 ECTS-Punkte, welche Ihnen aus dem Auslandsstudium angerechnet werden, ein Fachsemester hinzugez?hlt.

Wenn Sie beurlaubt sind, k?nnen Sie an der Universit?t Bamberg nur an Wiederholungspr¨¹fungen teilnehmen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Studierendenkanzlei, die f¨¹r Beurlaubungen zust?ndig ist. 

In einem Learning Agreement best?tigen wir Ihnen, dass die von Ihnen gew?hlten ausl?ndischen Kurse in Ihrem Studiengang in Bamberg angerkannt werden k?nnen.

Wenn Sie sich Kurse, die Sie im Ausland erbracht haben oder erbringen werden, in Ihrem Studium anrechnen lassen wollen, m¨¹ssen diese durch den Pr¨¹fungsausschuss genehmigt werden. Geschieht dies im Vorfeld des Auslandsstudiums, vereinbaren wir ein Learning Agreement. Haben Sie kein Learning Agreement vereinbart und die Pr¨¹fung der ausl?ndischen Kurse erfolgt somit erst nach dem Auslandsaufenthalt, so kann es passieren, dass nicht alle von Ihnen gew?hlten Kurse angerechnet werden.

Grunds?tzlich werden f¨¹r ein Learning Agreement Modulbeschreibungen der ausl?ndischen Module ben?tigt.

M?chten Sie ein Bamberger Modul durch ein ausl?ndischen Modul ersetzen, schlie?en Sie das Learning Agreement mit dem Fachvertreter ab.

M?chten Sie ausl?ndische Module in Wahlpflichtbereichen einbringen (z. B. im Profilbildungsstudium), so schlie?en Sie das Learning Agreement direkt mit dem Pr¨¹fungsausschuss ab. Wenden Sie sich daf¨¹r an den Servicedesk WI.  

Formulare sowohl f¨¹r die Modulanrechnung als auch f¨¹r die Modulgruppenanrechnung finden Sie auf den Webseiten des Pr¨¹fungsausschusses.

Sollte sich etwas an Ihrer Kurswahl an der ausl?ndischen Universit?t ?ndern, so kontaktieren Sie bitte den Servicedesk WI. ?ber zus?tzliche Module oder ?nderungen an bestehenden Modulen kann dann auch per E-Mail an Learning Agreement ausgestellt werden.

Ja, sofern die ausl?ndischen Module fachlich passend sind. Wenden Sie sich dann mit Modulbeschreibungen und dem ausl?ndischen Zeugnis an den Servicedesk WI.

Nach Ihrem Auslandsstudium wenden Sie sich bitte mit dem Zeugnis und dem Learning Agreement (bzw. mit Modulbeschreibungen) an den Servicedesk WI.

Bei einer Modulgruppenanrechnung werden die ECTS-Punkte angerechnet, die Sie im Ausland daf¨¹r erhalten haben. Bei einer Modulanrechnung werden die ECTS-Punkte des Bamberger Moduls verbucht.

In einigen F?llen gibt es Empfehlungen zur Notenumrechnung, welche von der Partneruniversit?t herausgegeben werden. Sofern dies der Fall ist, f¨¹gen Sie diese Umrechnungsempfehlung dem Anrechnungsantrag bei. Sofern die Umrechnungsempfehlungen von uns anerkannt werden, werden wir diese ber¨¹cksichtigen. Sollte es keine Umrechnungsempfehlungen geben, wird die offizielle ?bayerische Formel" verwendet sowie die Informationen aus Anabin herangezogen.

Sie k?nnen weitere Module in Bamberg belegen. Welche Module Sie w?hlen k?nnen, ist abh?ngig von Ihrem Studiengang:

Ba IISM 210 ECTS-Punkte: Ma WI 90 ECTS-Punkte (Modulgruppe A1), Ba WI 210 ECTS-Punkte (Modulgruppen A1, A2), Ba IISM 210 ECTS-Punkte (Modulgruppen A4, A6)

Ba WI 210 ECTS-Punkte: Ba WI 210 ECTS-Punkte (Modulgruppen A1-A4), Ba IISM 210 ECTS-Punkte (Modulgruppen A4, A6), Ba AI 180 ECTS-Punkte (Modulgruppen A3, A6), Ma WI 90 ECTS-Punkte (Modulgruppen A1, A2)

Ba IISM 180 ECTS-Punkte: Module gem?? Modulhandbuch

Ba WI 180 ECTS-Punkte: Module gem?? Modulhandbuch

Auswahl von Modulen

Sie k?nnen zus?tzliche Module im freiwilligen Zusatzbereich belegen. Nachdem sie die Pr¨¹fung absolviert haben und die Note feststeht, k?nnen Sie den Tausch des Moduls aus dem freiwilligen Zusatzbereich mit einem Modul aus einem Wahlpflichtbereich beim Pr¨¹fungsamt per E-Mail veranlassen.

Beachten Sie bitte, dass ein Tausch nicht mehr m?glich ist, wenn Sie bereits alle ECTS-Punkte f¨¹r Ihr Studium erbracht haben, da in diesem Fall das Studium bereits abgeschlossen ist. Um dies zu Umgehen, k?nnen Sie z.B. ein Modul des Wahlpflichtbereichs im Freiwilligen Zusatzbereich anmelden/verschieben, sodass trotz Bestehen die zum Abschluss erforderliche Gesamtsumme nicht erreicht wird, bzw. erst durch das Verschieben erreicht wird. 

Notenverbesserung in einem Wahlpflichtbereich

Sie k?nnen, wenn Sie mehrere Pr¨¹fungen (z.B. zwei Pr¨¹fungen) anmelden und schreiben m?chten, jedoch nur noch eine Pr¨¹fung davon f¨¹r den Abschluss verwenden m?chten, diese beiden Module im Freiwilligen Zusatzbereich anmelden. Nachdem Sie die Pr¨¹fungen absolviert haben und die Noten feststehen, k?nnen Sie das Modul mit der besseren Note aus dem freiwilligen Zusatzbereich in den gew¨¹nschten Wahlpflichtbereich verschieben lassen und das Modul mit der schlechteren Note im Freiwilligen Zusatzbereich stehen lassen. Module im Freiwilligen Zusatzbereich werden nicht bei der Notenbildung ber¨¹cksichtigt. F¨¹r die Verschiebung m¨¹ssten Sie sich an das Pr¨¹fungsamt wenden. Falls eine Anmeldung im Freiwilligen Zusatzbereich nicht m?glich ist, wenden Sie sich bitte ebenfalls an das Pr¨¹fungsamt

F¨¹r die Bachelorstudieng?nge WI und IISM:

W?hlbar sind Module gem?? dem Angebot des Sprachenzentrums Bamberg (Modulhandbuch des Sprachenzentrums), ausgenommen die Module der Bereiche Deutsch als Fremdsprache und Wirtschaftsdeutsch. 

F¨¹r die Masterstudieng?nge WI, IISM, WipaedWI:

In den Masterstudieng?ngen k?nnen Vertiefungsmodule der Wirtschaftsfremdsprachen eingebracht werden, sofern es die Studie- und Fachpr¨¹fungsordnung erm?glicht.

Dies entspricht folgendem Modulangebot:

  • Wirtschaftsenglisch 3 und 4 (je 6 ECTS-Punkte)
  • Wirtschaftsfranz?sisch 3 und 4 (je 6 ECTS-Punkte)
  • Wirtschaftsitalienisch 3 und 4 (je 6 ECTS-Punkte)
  • Wirtschaftsrussisch 3 und 4 (je 6 ECTS-Punkte)
  • Wirtschaftsspanisch 3 und 4 (je 6 ECTS-Punkte)

Allgemeines/Pr¨¹fungsanmeldung:

Alle im Modulhandbuch des Sprachenzentrum gelisteten Fremdsprachenmodul k?nnen Sie ¨¹ber FlexNow anmelden.

Falls Sie das Modul nicht per FlexNow anmelden k?nnen (da es vorkommen kann, dass die Anbindung noch fehlt), so schreiben Sie dem Pr¨¹fungsamt WIAI welches Sprachmodul Sie einbringen m?chten, in welchem Studiengang und in welcher Studienordnung Sie Studieren und in welche Modulgruppe Sie das Modul einbringen m?chten. 

Falls das Modul per Schein angerechnet werden soll, so lassen Sie folgendes Formular (Scheinanrechnung Sprachmodule(553.3 KB, 1 Seite)) unterschreiben.

Beachten Sie, dass f¨¹r die Wirtschaftsfremdsprachen jeweils beide Teilmodulpr¨¹fungen erfolgreich bestanden werden m¨¹ssen, damit die 6 ECTS-Punkte angerechnet werden k?nnen. Z.B. F¨¹r Wirtschaftsenglisch (arabisch) 1 muss Business English (r?misch) I und Business English (r?misch) III erfolgreich belegt werden, damit die ECTS gewertet werden. Haben Sie nur Business Englisch III belegt, werden diese 3 ECTS nicht f¨¹r das Zeugnis gewertet.  

Beachten Sie dazu die Bekanntmachung 2015-02 des Pr¨¹fungsausschusses. 

Wollen Sie weitere Module Ihres Studiengangs (aus Wahlpflichtbereichen) belegen, so k?nnen Sie sich zu den Pr¨¹fungen in diesen Modulen im freiwilligen Zusatzbereich anmelden. Am Ende Ihres Studiums kann dar¨¹ber ein Zusatzzeugnis ausgestellt werden.

M?chten Sie ein z.B. Modul

  • aus dem Wahlpflichtbereich in den Freiwilligen Zusatzbereich oder umgekehrt,
  • aus dem Profilbildungsbereich in einen anderen Wahlpflichtbereich oder umgekehrt,

verschieben lassen, so schreiben Sie dies dem Pr¨¹fungsamt unter folgendem Formular

Es ist immer jeweils nur das aktuellste Modulhandbuch entsprechend Ihrer Studien- und Pr¨¹fungsordnung (diese finden Sie in FlexNow) g¨¹ltig und muss zum Studieren herangezogen werden. Die Modulhandb¨¹cher finden Sie HIER.

Eine ?bersetzung der Modulbeschreibungen der WIAI - Module in englischer Sprache finden Sie unter /wiai/studium/international/willkommen-in-bamberg.

Kann f¨¹r alle Masterstudieng?nge der WIAI beantragt werden.

Grunds?tzlich ist die Einbringung von Bachelormodule im Masterstudium m?glich, wenn damit notwendige Voraussetzungen f¨¹r das Absolvieren eines Master-Moduls geschaffen werden.

Die Einbringung (im Rahmen von max. 12 ECTS-Punkte) wird allerdings nur genehmigt, wenn die jeweiligen Bachelor-Module vom Verantwortlichen des Master-Moduls, f¨¹r das Sie Voraussetzungen schaffen wollen, als notwendige Vorkenntnisse explizit deklariert wurden. Module, die die jeweils notwendigen fachlichen Voraussetzungen vermitteln, sind im Modulhandbuch in der Rubrik ?Empfohlene Vorkenntnisse¡° aufgef¨¹hrt. Sie m¨¹ssten dem Pr¨¹fungsausschussvorsitzenden f¨¹r WI, IISM, Wip?dWI und der Assistenz des PA WI/IISM/Wip?dWI einen schriftlichen formlosen Antrag per E-Mail senden, in dem nachgewiesen wird, dass das Modul aus dem Bachelor eine grundlegende Vorkenntnis f¨¹r ein Mastermodul darstellt, welches Sie im Masterstudium belegen m?chten. Die Vorkenntnisse f¨¹r das jeweilige Mastermodul finden Sie im Modulhandbuch in der Modulbeschreibung unter "Empfohlene Vorkenntnisse". Bei Modulen, die nicht in den "Empfohlenen Vorkenntnissen" aufgelistet sind bedarf es deshalb eine Bescheinigung des Modulverantwortlichen Ihres zu belegenden Mastermoduls, in der ausgef¨¹hrt wird, inwiefern die Kenntnisse der von Ihnen genannten Bachelormodule konkret f¨¹r das Mastermodul ben?tigt wird.

Ein blo?es Interesse am Fach reicht leider nicht aus, Sie d¨¹rfen das zu beantragende Bachelormodul auch nicht bereits in Ihrem Bachelorstudiengang belegt habe. Wenn Sie Ihr Anliegen mit der Organisation Ihres Masterstudiums begr¨¹nden k?nnen, kann Ihnen der Antrag stattgegeben werden. Die Genehmigung werden Sie per Mail erhalten. Falls Sie in einem Masterstudiengang mit 120 ECTS-Punkten eingeschrieben sind, so ist eine Anmeldung nach Genehmigung ¨¹ber FlexNow m?glich. Fall Sie aber in einem Masterstudiengang mit 90 ECTS-Punkten eingeschrieben sind, so wird die Anmeldung nicht ¨¹ber FlexNow m?glich sein. Melden Sie sich dann beim Sekretariat des Lehrstuhls daher als Scheinteilnehmer an und reichen Sie diesen Schein inkl. der Best?tigungsmail des Pr¨¹fungsausschussvorsitzenden f¨¹r die Anrechnung bei den Assistenzen der Pr¨¹fungsaussch¨¹sse wieder ein.

 

Exmatrikulation

Bachelorstudium

Je nach Bachelorstudiengang m¨¹ssen Sie zum Ende eines Fachsemesters eine spezifische Anzahl an ECTS-Punkten erfolgreich erbracht haben, andernfalls werden Sie aus dem Studiengang exmatrikuliert.

Die jeweiligen Regelungen der Studienfortschrittskontrolle finden Sie im ¡ì34 der jeweiligen Studien-und Fachpr¨¹fungsordnung.

In den 6-semestrigen Bachelorstudieng?ngen (180 ECTS-Punkte) m¨¹ssen bis zum Ende des zweiten Fachsemesters mindestens 12 ECTS-Punkte in den Modulgruppen A1 und A2 in Summe erbracht werden. Folgende Varianten sind beispielsweise m?glich:

  • 12 ECTS-Punkte in A1 und 0 ECTS-Punkte in A2
  • 0 ECTS-Punkte in A1 und 12 ECTS-Punkte in A2
  • 6 ECTS-Punkte in A1 und 6 ECTS-Punkte in A2

Falls Sie nicht wissen, in welcher Studien- und Fachpr¨¹fungsordnung Sie studieren, k?nnen Sie diese Informationen in FlexNow nachsehen.

Beachten Sie, dass Sie i.d.R. 24 ECTS-Punkte pro Semester erfolgreich absolvieren sollten, um das Studium innerhalb der H?chststudiendauer erfolgreich zu beenden!

Masterstudium

Im Masterstudium gibt es keine Studienfortschrittskontrolle! Beachten Sie, dass Auflagenmodule (nicht Br¨¹ckenstudiumsmodule) in den 4-semestrigen Masterstudieng?ngen (120 ECTS-Punkte) mit Studienbeginn ab Sommersemester 2019 innerhalb eines Jahres erfolgreich nachzuweisen sind. Siehe auch Auflagen.

Informationen zur H?chststudiendauer finden Sie in Ihrer Studien- und Fachpr¨¹fungsordnung in ¡ì30 Abs. 2. Beachten Sie bitte, die Variante der Studienordnung gem?? Ihres Studiengangs (z.B. nachzusehen in FlexNow) zu w?hlen.

Siehe Allgemeine Pr¨¹fungsordnung der WIAI

¡ì 20 Endg¨¹ltig nicht bestanden

(1) Sind nach Ablauf der H?chststudiendauer gem?? ¡ì 30 Abs. 2 StuFPO nicht alle im Studiengang zu erbringenden Pr¨¹fungsleistungen bestanden, so m¨¹ssen die noch ausstehenden Pr¨¹fungsleistungen innerhalb des nach Ablauf der H?chststudienzeit anschlie?enden Hochschulsemesters erbracht werden (Semester nach Ablauf der H?chststudiendauer). Hierzu wird die Pr¨¹fungskandidatin bzw. der Pr¨¹fungskandidat schriftlich aufgefordert. Sind nach Ablauf dieser Frist nicht alle erforderlichen Pr¨¹fungsleistungen bestanden, ist der jeweilige Studiengang endg¨¹ltig nicht bestanden. In diesem Fall ist das Pr¨¹fungsverfahren beendet. Noch ausstehende Pr¨¹fungsleistungen oder eine in Bearbeitung befindliche Bachelor- oder Masterarbeit k?nnen nicht mehr als Pr¨¹fungsleistungen im Sinne dieser Pr¨¹fungsordnung erbracht werden.

Sofern eine Bachelor- oder Masterarbeit bereits angemeldet wurde, so muss diese bis zum Ende der H?chststudienzeit abgegeben werden. Der Abgabetermin ist in FlexNow hinterlegt. Eine nicht bestandene Bachelor- bzw. Masterarbeit kann gem?? ¡ì 18 einmal wiederholt werden.

Damit das Semester nach Ablauf der H?chststudiendauer gew?hrt werden kann, m¨¹ssen Sie sich entsprechend f¨¹r das kommende Semester zur¨¹ckmelden (ein Antrag muss nicht separat gestellt werden). Im Semester nach Ablauf der H?chststudiendauer kann keine Beurlaubung in Ansptruch genommen werden. 

Sie haben bereits alle Module f¨¹r Ihr Studium bestanden und auch Ihre Bachelorarbeit/Masterarbeit abgegeben. Ihre Modulnoten sind alle in Flexnow eingetragen und somit fehlt nur noch die Note der Bachelorarbeit/Masterarbeit oder Sie warten noch auf die Modulnote einer Pr¨¹fung. Die Exmatrikulation erfolgt immer zum Ende des Semesters, auch wenn die letzte Note bereits innerhalb des Semesters eingetragen wird und das Zeugnis bereits erstellt wurde.  

Sie k?nnen aber auch selbstst?ndig eine Exmatrikulation vornehmen. Informationen zur Exmatrikulation finden Sie >>hier<<.

Notenberechnung

Die Gesamtnote des Studiengangs ist das auf eine Dezimalstelle abgeschnittene, nach ECTS-Punkten gewichtete arithmetische Mittel der Noten der einzelnen Module gem?? StuFPO. Die Pr¨¹fungsf?cher der einzelnen Modulgruppen sind in Anhang 1 der Studien- und Fachpr¨¹fungsordnungen f¨¹r die Studieng?nge definiert.

Die Ordnungen der Bachelorstudieng?nge k?nnen vorsehen, dass Grundlagenmodule und Module des Kontextstudiums sowie ¨¹berfachliche Qualifikationen und ¨¹berfachliche Kompetenzen nicht bei der Berechnung der Gesamtnote ber¨¹cksichtigt werden. In den sechs- als auch sieben-semestrigen Bachelorstudieng?ngen flie?en Module des Kontextstudiums nicht mit in die Abschlussnote ein und nur in den sieben-semestrigen Bachelorstudieng?ngen flie?en Grundlagenmodule nicht mit in die Abschlussnote ein.

Die im Zeugnis ausgewiesene Note wird nach der ersten Kommastelle abgeschnitten. Bsp.: Die berechnete Note 2,18 wird als 2,1 im Zeugnis ausgewiesen.

Wenn Sie Ihr Studium insgesamt bestanden haben, erhalten Sie auf Antrag eine Ranking-Bescheinigung, in der Ihre Gesamtnote, der Pr¨¹fungstermin und Ihr relativer Rangplatz im Vergleich zu den Absolventen eines Pr¨¹fungstermins im selben Studiengang angegeben ist. Die Ranking-Bescheinigung k?nnen Sie ¨¹ber das Pr¨¹fungsamt WIAI anfragen. Ranking-Bescheinigungen f¨¹r einzelne Teilpr¨¹fungen, Pr¨¹fungsf?cher oder Module k?nnen leider nicht ausgestellt werden.

Bescheinigungen ¨¹ber einen Rangplatz k?nnen erst dann erstellt werden, wenn die Pr¨¹fungsleistungen aller Absolventen eines Semesters bewertet und in FlexNow verbucht sind. In der Regel kann dies fr¨¹hestens zu folgenden Terminen erfolgen:

  • F¨¹r Pr¨¹fungen nach dem Wintersemester:15.06.
  • F¨¹r Pr¨¹fungen nach dem Sommersemester: 15.12.

Wenn Sie die Ranking-Bescheinigung pers?nlich abholen wollen, stellen Sie am besten per E-Mail einen formlosen Antrag an das Pr¨¹fungsamt. Bitte geben Sie im Antrag Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihre Matrikelnummer und den von Ihnen belegten Studiengang an.

Praktikum im Ba IISM oder Ma IISM

Grunds?tzlich k?nnen Sie sich selbst um ein Praktikumsplatz im Ausland bem¨¹hen und Firmen direkt kontaktieren.

Zus?tzlich bietet das WIAI Career Center Praktikumspl?tze bei internationalen Kooperationspartner an. 

Ja, die Fakult?t hat ein eigenes Career Center. Hier k?nnen Sie sich ¨¹ber aktuelle Events informieren und nach Kooperationspartnern suchen. In dem VC-Kurs ?Jobb?rse WIAI" werden regelm??ig aktuelle Jobangebote eingestellt. Sollten Sie detaillierte Fragen haben, k?nnen Sie sich jederzeit an das Career Center WIAI wenden.

Das mind. 4 monatige Praktikum in Vollzeit muss im internationalen Kontext absolviert werden. Die Inhalte des Praktikums m¨¹ssen fachlich zum Studiengang passen. Somit m¨¹ssen die Aufgabenbereiche des Praktikums im Bereich IS-Management liegen. 

Die Pr¨¹fung der Praktikumsinhalte erfolgt durch die Studienfachberater der jeweiligen Studieng?nge Ba IISM oder Ma IISM.

Sobald Sie einen Praktikumsplatz in Aussicht haben, wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberater Ihres Studiengangs BA IISM bzw. MA IISM. Die Fachstudienberater pr¨¹fen, ob das Praktikum den fachlichen Anforderungen entspricht.

Die Pr¨¹fung erfolgt zu n?chst nur anhand der Stellenbeschreibung des Praktikums. Eine endg¨¹ltige Best?tigung ¨¹ber die Anrechenbarkeit des Praktikums kann aber erst nach dem Praktikum get?tigt werden, wenn der Praktikumsbericht vorliegt. Sollten sich also w?hrend Ihres Praktikums ?nderungen Ihrer Aufgaben ergeben, kontaktieren Sie umgehend Ihren Fachstudienberater.

F¨¹r Ihr Praktikum k?nnen Sie auch ein Beurlaubung bei der Studierendenkanzlei beantragen.

Nach Ihrem Praktikum reichen Sie bitte den Praktikumsbericht und die Praktikumsbescheinigung bei Ihrem Fachstudienberater ein. Dieser wird die Pr¨¹fung und Anrechnung vornehmen.

Im Bachelorstudiengang IISM muss das Praktikum grunds?tzlich w?hrend des Studiums absolviert werden. Daher k?nnen vorherige Praktika oder berufliche T?tigkeiten nicht ber¨¹cksichtigt werden.

Im Masterstudiengang IISM kann ein bereits absolviertes Praktikum angerechnet werden, sofern es den Kriterien gen¨¹gt. 

Grunds?tzlich werden an berufliche T?tigkeiten die gleichen Kriterien angelegt, wie an das vorgeschriebene Praktikum.

Sofern Sie bereits ein Praktikum absolviert haben oder neben dem Studium einschl?gig arbeiten, kontaktieren Sie bitte Ihren Fachstudienberater. Dieser wird pr¨¹fen, ob eine Anrechnung m?glich ist.

Studierende im Bachelor sowie Master IISM kann eine Substitution des Praktikums im internationalen Kontext durch regul?re Module bewilligt werden, wenn die eigentlich im Praktikum zu erbringenden 12 ECTS-Punkte eine unzumutbare H?rte darstellen (z.B. durch die aktuelle Corona-Situation) bzw. vom Studierenden nicht zu vertretenden Gr¨¹nde vorliegen und somit regul?res Absolvieren des Praktikums nicht m?glich ist. Ein entsprechender Antrag inkl. Begr¨¹ndung ist an den Pr¨¹fungsausschuss zu richten. F¨¹r die Modulwahl haben Studierende ein Vorschlagsrecht. 

Wird die Substitution durch Bamberger Module genehmigt, so sind diese 12 ECTS-Punkte statt dem Praktikum zu erbringen. Die hierf¨¹r belegten Module gehen in die Notenberechnung mit ein und werden in die Modulgruppe des urs¨¹rpnglichen Praktikums (Bachelor - Profilbildungsbereich | Master - A5 Praktikum) eingebracht.

Pr¨¹fungen

Eine Pr¨¹fung, die im Rahmen eines Studiengangs an der WIAI absolviert wird, z.B. die Module DSG-EiAPS-B oder BSL-B-00 im Studiengang Wirtschaftsinformatik, k?nnen innerhalb der H?chststudiendauer beliebig oft wiederholt werden.

Die Bachelor- / Masterarbeit kann nur einmal wiederholt werden. 

Sofern es sich um ein Wahlpflichtmodul handelt, k?nnen Sie ein anderes Modul aus dem Wahlpflichtbereich w?hlen. Teilen Sie bitte dem Pr¨¹fungsamt mit (球探足球比分formular), f¨¹r welches Modul Sie an keinen weiteren Pr¨¹fungen teilnehmen werden. Teilen Sie diese Information bitte dem Pr¨¹fungsamt diese Information bereits vor der Pr¨¹fungsanmeldephase mit. Falls Sie dies nicht vor der Pr¨¹fungsmeldephase kundgeben, kann es sein, dass sich Sie nicht zu Pr¨¹fungen in FlexNow anmelden k?nnen bzw. FlexNow eine Anmeldung zu Pr¨¹fungen verweigert. 

Nicht bestandene Leistungen werden im Abschlusszeugnis nicht aufgef¨¹hrt. Sofern freiwillige Zusatzleistungen absolviert wurden, wird ein weiteres Zeugnis ausgestellt, auf dem alle bestandenen freiwilligen Zusatzleistungen verzeichnet sind. Weitere Informationen zum Abschlusszeugnis erhalten Sie vom Pr¨¹fungsamt.

Pr¨¹fungsanmeldung / Probleme bei der Anmeldung

Die Anmeldefristen sind f¨¹r jeden Studierenden verbindlich. Bei Vers?umnis kann die Anmeldung leider nicht nachgeholt werden. Denken Sie im kommenden Semester rechtzeitig an die Pr¨¹fungsanmeldung.

Wenn Sie ein Modul ¨¹ber die FlexNow-Suche w?hrend der Pr¨¹fungsanmeldephase anmelden, so wird dieses Modul im Freiwilligen Zusatzbereich und nicht in der daf¨¹r vorgesehenen Modulgruppe verbucht. Module, die im Freiwilligen Zusatzbereich verbucht werden, z?hlen nicht zur Studienfortschrittskontrolle.

Daher sollte Sie die Pr¨¹fungen ¨¹ber die Baumansicht anmelden, damit diese Module der entsprechenden Modulgruppe zugeordnet werden.

Nein. Module m¨¹ssen nicht im darauffolgenden Semester wiederholt werden. Sie m¨¹ssen sich aber zum n?chsten gew¨¹nschten Termin selbstst?ndig anmelden, sofern Sie an einer Wiederholungsklausur teilnehmen m?chten. Sofern es sich um ein Wahlpflichtmodul handelt, k?nnen Sie auch ein anderes Modul aus dem Wahlpflichtbereich w?hlen. 

Nein, Sie m¨¹ssen sich erneut f¨¹r die Pr¨¹fung selbstst?ndig anmelden.

Immer wieder kann es zu Problemen w?hrend der Pr¨¹fungsanmeldung kommen, insb. kann eine Anmeldung ¨¹ber FlexNow nicht m?glich sein, obwohl Sie in den jeweiligen Modulgruppen noch Leistungen erbringen m¨¹ssen.

Wie kommt dieses Problem zustande?
Nehmen wir an, Sie haben im Profilbildungsbereich (hier sind 30 ECTS-Punkte zu belegen) folgende Module im WS18/19 ¨¹ber FlexNow angemeldet:

  • IIS-E-Biz-B (angemeldet)
  • ISDL-eFin-B (angemeldet)
  • MI-EMI-B (angemeldet)
  • PM-B-01 (angemeldet)

Jedoch nur folgende Module bestanden:

  • IIS-E-Biz-B (bestanden)
  • ISDL-eFin-B (bestanden)
  • MI-EMI-B (bestanden)
  • PM-B-01 (nicht bestanden)

Im SS19 w¨¹rden Sie gerne folgenden Module belegen:

  • EESYS-GEI-B
  • ISDL-ITCon-B

Das Modul PM-B-01 m?chten Sie nicht mehr belegen (Stichwort Teilpr¨¹fungswechsel).
In diesem Fall wird FlexNow einen Fehler bei der Anmeldung bringen, da mehr als 30 ECTS-Punkte in der Profilbildung verbucht sind.
Grund: Das nicht bestanden Modul PM-B-01 z?hlt in die 30 ECTS-Punktegrenze mit ein.

Wie k?nnen Sie sich trotzdem ohne Fehlermeldung in FlexNow zu den Pr¨¹fungen anmelden?
Schreiben Sie dem Pr¨¹fungsamt, dass Sie (in diesem konstruierten Beispiel), dass Modul PM-B-01 nicht mehr belegen m?chten, beantragen Sie entsprechend einenTeilpr¨¹fungswechsel.

Wann sollten Sie sich beim Pr¨¹fungsamt melden?
Melden Sie diese Punkte bereits vor der Pr¨¹fungsanmeldung zum Start des jeweiligen Semesters!

球探足球比分 beim Pr¨¹fungsamt:
Bei Problemen zur Pr¨¹fungsanmeldung setzen Sie sich mit dem Pr¨¹fungsamt WIAI in Verbindung (球探足球比分formular). Schildern Sie das Problem detailliert und wie es Ihrer Meinung nach in FlexNow normalerweise dargestellt w?re.

Melden Sie sich bitte beim Pr¨¹fungsamt. Anscheinend sperrt FlexNow die Anmeldung weil Sie in in einer Modulgruppe bereits mehr als die eigl. ben?tigten ECTS erbracht haben oder durch die Anmeldung erbringen werden. Das Pr¨¹fungsamt kann Ihnen mitteilen, wie Sie das Problem am elegantesten umgehen k?nnen. Eine Scheinanmeldung ist folglich nicht notwendig. Beachten Sie bitte auch vorherigen FAQ-Hinweis "Warum treten diese Probleme auf? Was kann ich tun?"

Wenn Sie bei der Pr¨¹fungsanmeldung folgende Fehlermeldung erhalten: "Sie d¨¹rfen dieses Pr¨¹fungsfach nicht belegen, da dies von der Spezialisierung ausgeschlossen ist." so wenden Sie sich bitte direkt an das Pr¨¹fungsamt WIAI mit der besagten Fehlernachricht. I.d.R. liegt eine ?berbuchung in einer Modulgruppe vor, d.h. Sie haben in einer Modulgruppe mehr als die maximal m?glichen ECTS verbucht. Eine ?berbuchung in einer Modulgruppe ist ok und hat keine negativen Folgen f¨¹r Sie, das Pr¨¹fungsamt wird Ihnen bei der Anmeldung behilfreich sein. 

Nein! Falls ein Modul, welche Sie im Profilbildungsbereich / Freiwilligen Zusatzbeirech belegen m?chten und Teil des Curriculums darstellt, nicht ¨¹ber FlexNow anzumelden k?nnen, so setzen Sie sich mit dem Pr¨¹fungsamt WIAI in Verbindung (球探足球比分formular). 

Schildern Sie bitte detailliert, welches Modul Sie gerne einbringen m?chten. In den meisten F?llen kann das Modul entsprechend freigeschalten werden, sodass eine Anmeldung ¨¹ber FlexNow m?glich wird und Sie die Klausur nicht auf Schein schreiben m¨¹ssen. Schreiben Sie dem Pr¨¹fungsamt WIAI welches Modul Sie einbringen m?chten, in welchem Studiengang und in welcher Studienordnung Sie Studieren und in welche Modulgruppe Sie das Modul einbringen m?chten. 

Sofern es sich um ein Wahlpflichtmodul handelt, k?nnen Sie ein anderes Modul aus dem Wahlpflichtbereich w?hlen. Teilen Sie bitte dem Pr¨¹fungsamt mit (球探足球比分formular), f¨¹r welches Modul Sie an keinen weiteren Pr¨¹fungen teilnehmen werden.

Teilen Sie diese Information bitte dem Pr¨¹fungsamt diese Information bereits vor der Pr¨¹fungsanmeldephase mit. Falls Sie dies nicht vor der Pr¨¹fungsmeldephase kundgeben, kann es sein, dass sich Sie nicht zu Pr¨¹fungen in FlexNow anmelden k?nnen bzw. FlexNow eine Anmeldung zu Pr¨¹fungen verweigert, da die Modulgruppengrenzen ¨¹berschritten wird.

Bereits angemeldete und nicht bestandene Module werden von FlexNow ebenfalls und f?lschlicherweise mit den entsprechenden ECTS-Punkten gewertet und verhindert somit eine Anmeldung bei ?berschreitung der Modulgruppengrenze.

Weitere Informationen finden Sie auch unter dem FAQ-Punkt "Ich habe Probleme bei der Anmeldung zu einer Pr¨¹fung. Warum treten diese Probleme auf? Was kann ich tun?"

Ja, Sie sollten sich entweder gar nicht zur Klausur anmelden oder w?hren der Pr¨¹fungsabmeldephase auch wieder abmelden. 

Falls ein Modul in einer falschen Modulgruppe angemeldet wurde, wenden Sie sich f¨¹r die Verschiebung zeitnah an das Pr¨¹fungsamt WIAI (球探足球比分formular). 

Beachten Sie bei den n?chsten Pr¨¹fungsanmeldungen die korrekte Modulgruppe auszuw?hlen. Wenn Sie eine Pr¨¹fung ¨¹ber die "Suche" ausw?hlen, wird die Pr¨¹fung meist der falschen Modulgruppe zugeordnet.

Seminare (Forschungsseminare) und WI-Projekte

In jedem Studiengang m¨¹ssen 1-2 Seminare belegt werden. Wie viele genau und aus welchen Fachbereichen diese zu w?hlen sind, kann der f¨¹r den jeweiligen Studiengang g¨¹ltigen Studien- und Fachpr¨¹fungsordnung bzw. den jeweiligen Modulhandb¨¹chern entnommen werden. Anbei eine ?bersicht ¨¹ber die F?chergruppen.

Ba WI (210 ECTS-Punkte):
BaWI-Sem-B - Bacheloreminar aus einer der F?chergruppen WI, Inf, AI oder BWL

Ba WI (180 ECTS-Punkte):
WI-Seminar-B - Bachelorseminar aus der F?chergruppe WI

BA IISM (210 ECTS-Punkte):
BaIISM-Sem1-B - Bachelorseminar 1 aus der F?chergruppe WI oder BWL
BaIISM-Sem2-B - Bachelorseminar 2 aus der F?chergruppe WI oder BWL

Ba IISM (180 ECTS-Punkte):
WI-Seminar-B - Bachelorseminar aus der F?chergruppe WI

Ma WI (90 + 120 ECTS-Punkte):
MaWI-Sem1-M / WI-Seminar1-M - Masterseminar 1 aus der F?chergruppe WI
MaWI-Sem2-M / WI-Seminar2-M - Masterseminar 2 aus einer der F?chergruppen WI, Inf, AI oder BWL

Ma IISM (90 ECTS-Punkte):
MaIISM-Sem1-M - Masterseminar 1 aus der F?chergruppe IISM und WI
MaIISM-Sem2-M - Masterseminar 2 aus der F?chergruppe IISM und WI
Lehrst¨¹hle der F?chergruppe IISM finden Sie hier.

Ma IISM (120 ECTS-Punkte):
IISM-Seminar1-M - Masterseminar 1 aus der F?chergruppe WI
IISM-Seminar2-M - Masterseminar 2 aus der F?chergruppe WI oder BWL

Ma WiP?d/WI (90 + 120 ECTS-Punkte):
WiP?d-M-05 oder WiP?d-M-06

Ma WiP?d mit Zweitfach WI
WiP?d-WISem-M (2 ECTS) - Belegen Sie ein Masterseminar aus der F?chergruppe WI (3 ECTS), dieses wird als WiP?d-WISem-M angerechnet. 

Jeder Lehrstuhl an der Fakult?t WIAI bietet mindestens einmal j?hrlich ein Bachelor- und ein Masterseminar an. Informationen, ob ein Seminar angeboten wird, finden Sie entwerder in Univis bzw. auf den Webseiten des Lehrstuhls, wobei viele Seminarthemen fr¨¹hestens 2-3 Wochen vor Semesterstart bekannt gegeben werden. 

Seminare aus der F?chergruppe WI finden Sie in Univis unter dem K¨¹rzel Lehrstuhl-Sem-B f¨¹r Bachelorstudieng?nge bzw Lehrstuhl-Sem-M f¨¹r Masterstudieng?nge. Z.B: ISDL-Sem-B oder EESYS-Sem-M. Zus?tzlich finden Sie Infromationen zu dem Seminarangebot auf den Lehrstuhlhompages.  

Die Anmeldefristen zu den Seminaren legt der anbietende Dozent / die anbietende Dozentin fest und eine Anmeldung ist i.d.R. ¨¹ber FlexNow oder die Lehrstuhlhomepage m?glich.

Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor Semesterbeginn auf den Webseiten der Lehrst¨¹hle nach den angebotenen Seminaren.

F¨¹r Seminare aus dem Fachbereich BWL beachten Sie bitte den n?chsten Eintrag.

Seminare (Forschnungsseminare), die aus der F?chergruppe BWL eingebracht werden k?nnen, sind in den Modultabellen nicht n?her spezifiziert. Ob ein BWL-Seminar in den Studiengang eingebracht werden kann ist ¨¹ber die Studien- und Fachpr¨¹fungsordnung des jeweiligen Studiengangs geregelt. 

Daher muss ein BWL-Seminar zur Anrechnung grunds?tzlich vom Pr¨¹fungsausschuss genehmigt werden. Als Pr¨¹fungsform f¨¹r das BWL-Seminar ist die Kombination aus Hausarbeit und Referat vorgesehen. Beachten Sie bitte, dass einige BWL-Module die Lehrveranstaltungsart Seminar / Seminaristischer Unterricht haben, aber als Pr¨¹fungsform eine Klausur vorgesehen ist. Ferner muss in dem Seminar eine aktuelle Forschungsfrage aus dem Fachgebiet der BWL bearbeitet werden.

M?chten Sie ein Bachelorseminar bzw. ein Masterseminar in der BWL belegen, so mailen Sie bitte die Kursbeschreibung -oder einen Link auf diese- an den Servicedesk WI. Sollte aus der Beschreibung die Pr¨¹fungsform sowie die Forschungsfrage nicht hervorgehen, so fragen Sie bitte zun?chst beim anbietenden Lehrstuhl nach.

Die BWL-Seminare werden grunds?tzlich mit 3 ECTS-Punkten angerechnet, so wie es in den Modulhandb¨¹chern vermerkt ist.

Folgende Seminare sind bspw. m?glich:

  • BFC-B-04: Aktuelle Fragen zur Bank- und Versicherungsbetriebslehre (Bachelorstudiengang) 
  • ORG-B-06: Grand Challenges (Bachelorstudiengang)
  • BFC-M-04: Forschungsfragen im Banking und Finanzcontrolling (Masterstudiengang)
  • BSL-M-05: Aktuelle Fragen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (Masterstudiengang)
  • Inno-M-02: Innovation und Kollaboration: Management von intra- und interorganisationalen Innovationsschnittstellen (Masterstudiengang)
  • Inno-M-04: Organisationales Krisenmanagement (Masterstudiengang)
  • Inno-M-05: Research Seminar on International Innovation Strategies (Masterstudiengang)
  • Inno-M-08: Strategisches Technologiemanagement (Masterstudiengang)  
  • IRWP-M-04: Forschungsseminar zur Internationalen Rechnungslegung und Wirtschaftspr¨¹fung (Masterstudiengang)
  • ORG-M-03: Organization Theory and Research Methods (Masterstudiengang)
  • ORG-M-06: Strategic Renewal and Organizational Transformation (Masterstudiengang)
  • PM-M-04: Forschungsseminar Personalmanagement (Masterstudiengang)
  • PuL-M-04: Seminar Supply Chain Management I (Masterstudiengang)
  • PuL-M-05: Supply Chain Simulation (Masterstudiengang)
  • VM-M-05: Research Seminar International Marketing (Masterstudiengang)

F¨¹r die Anrechnung der Module aus der BWL m¨¹ssen Sie sich h?chstwahrscheinlich als Scheinteilnehmer ¨¹ber das Sekretariat des Lehrstuhls anmelden. Den Schein ¨¹ber die bestandene Leistung bringen Sie f¨¹r die Anrechnung vorbei. Ob Sie an dem Seminar teilnehmen k?nnen, entscheidet der jeweilige Dozent. 

Im Bachelorstudiengang WI sowie IISM muss ein Projekt aus der F?chergruppe Wirtschaftsinformatik belegt werden. 

Im Wintersemester wird vom Lehrstuhl IIS ein WI-Projekt zur "Systementwicklung" angeboten.

Im Sommersemester wird vom Lehrstuhl IIS ein WI-Projekt zu "Betriebliche Anwendungssysteme" angeboten.

Informationen zu den Anmeldefristen der WI-Projekten des IIS-Lehrstuhls finden Sie unter den News des IIS-Lehrstuhls.

Ab dem Sommersemester 2021 wird vom Lehrstuhl ISM ebenfalls ein WI-Projekt angeboten. Informationen zu den Anmeldefristen des WI-Projekts des ISM-Lehrstuhls finden Sie unter der Modul¨¹bersicht des ISM-Lehrstuhls.

Beide Projekte stehen allen Studierenden der Bachelorstudieng?nge Wirtschaftsinformatik und International Information Systems Management offen. Projekte aus dem VC "Zentrale WIAI Projektanmeldung" k?nnen nicht gew?hlt werden. 

Teilzeitstudium

Informationen zum Teilzeitstudium finden Sie unter "Interesse am Studium"

Ein Wechsel zwischen Vollzeit- und Teilzeitstudium ist jedes Semester m?glich und kann jeweils ab R¨¹ckmeldebeginn bis Einschreibungsschluss des jeweiligen Semesters in der Studierendenkanzlei beantragt werden. 

Die Regelstudienzeit f¨¹r einen Teilzeitstudiengang ist doppelt so lang wie die Regelstudienzeit im Vollzeitstudium. Beachten Sie, dass die Studienfortschrittskontrolle trotzdem gepr¨¹ft wird. Sie k?nnen in einem Teilzeitsemester h?chstens 18 ECTS-Punkte einbringen. Im Falle einer ?berschreitung dieser maximalen Punktezahl werden zwei Teilzeitsemester gez?hlt. 

Falls Sie sich zu Beginn Ihres Studiums f¨¹r ein Teilzeitstudium einschreiben wollen, m¨¹ssen Sie die Online-Immatrikulation machen und bei Ihrer pers?nlichen Einschreibung in der Studierendenkanzlei den Antrag auf Teilzeitstudium stellen.

Das Teilzeitstudium bietet all denjenigen eine Chance, die aufgrund einer zeitlichen oder anderweitigen Zusatzbelastung nicht am Vollzeitstudium teilnehmen k?nnen. Besonders attraktiv ist es daher f¨¹r

  • Studierende mit Nebenjob
  • Studierende mit Kindern sowie
  • f¨¹r behinderte oder chronisch kranke Studierende
  • und Erwerbst?tige. 

F¨¹r die Bearbeitungsdauer der Abschlussarbeiten verdoppelt sich die maximal m?gliche Bearbeitungsdauer:

  • im Bachelor von 4 auf 8 Monate
  • im Master von 6 auf 12 Monate

?bergang Bachelor - Master

Ja, Sie k?nnen im Bachelorstudium auch Mastermodule im freiwilligen Zusatzbereich verbuchen und diese durch den Pr¨¹fungsausschuss anrechnen lassen, sobald Sie im Masterstudiengang an der WIAI-Fakult?t eingeschrieben sind und Sie das Bachelorzeugnis erhalten haben. Achten Sie darauf, dass die gew?hlten Mastermodule in dem angestrebten Masterstudiengang laut Modulhandbuch anrechenbar sind. Senden Sie dem Servicedesk WI hierzu einen entsprechenden Anrechnungsantrag.

Es besteht dar¨¹ber hinaus die M?glichkeit, sich parallel in den Bachelor- und den Masterstudiengang einzuschreiben, so dass Sie Ihre letzten Pr¨¹fungsleistungen im Bachelorstudium und Ihre ersten Pr¨¹fungsleistungen im Masterstudium im gleichen Semester parallel erbringen k?nnen. Voraussetzung daf¨¹r ist aber, dass Sie bereits zum Masterstudium zugelassen sind.

Sie k?nnen sich zum Masterstudium bewerben, auch wenn noch nicht alle Noten zum erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums vorliegen. Auch wenn Ihnen nur noch wenige ECTS-Punkte im Bachelorstudium fehlen, ist eine Bewerbung schon m?glich. Falls das Zeugnis f¨¹r die Einschreibung noch nicht vorhanden ist, muss das fehlende Zeugnis innerhalb eines Jahres bei der Studierendenkanzlei nachgerecht werden. 

Wenn Sie ihr Bachelorstudium im WiSe (SoSe) abschlie?en wollen, so m¨¹ssen Sie Ihre letzte Pr¨¹fungsleistung bis zum 31.03. (30.09.) erbracht haben. Ist Ihre letzte Pr¨¹fungsleistung die Bachelorarbeit, so ist der letzte Tag des Semesters auch der letztm?gliche Abgabetermin.

Es besteht die M?glichkeit, sich parallel in den Bachelor- und den Masterstudiengang einzuschreiben, so dass Sie Ihre Bachelorarbeit auch erst in dem Semester abgegeben k?nnen, in dem Sie bereits Mastermodule belegen wollen. Voraussetzung daf¨¹r ist aber, dass Sie bereits zum Masterstudium zugelassen sind.

Eine Einschreibung in einen Masterstudiengang WI / IISM oder Wip?d_WI mit 90 ECTS-Punkten ist letztmalig f¨¹r das Wintersemester 2022/23 m?glich. 

Da Sie in dem 3-semestrigen Master WI - mit Br¨¹ckenstudium eingeschrieben sind, ist das Modulhandbuch des 7-semestrigen Bachelor WI relevant. Zu finden unter Modulhandbuch Bachelor Wirtschaftsinformatik - Studienbeginn vor dem WS 2018/2019.

Zugangsvoraussetzungen

Da es an der Universit?t Bamberg keine ENB-Klausel gibt, k?nnen Sie sich problemlos f¨¹r die Studieng?nge Wirtschaftsinformatik, International Information Systems Management sowie Wirtschaftsp?dagogik mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik einschreiben.

Verbindliche Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen erhalten Sie in der jeweiligen Studien- und Fachpr¨¹fungsordnungen sowie ¨¹ber den Bewerbungsprozess

Einschreiben f¨¹r ein Bachelorstudium: zentrale Fristen.

Bewerbung f¨¹r ein Masterstudium: F¨¹r die Bewerbung zum Master gelten folgende Bewerbungsfristen (siehe Ank¨¹ndigung Studierendenkanzlei). Bitte beachten Sie jedoch, dass aus organisatorischen Gr¨¹nden Bewerbungen f¨¹r das Wintersemester bis zum 31.08., f¨¹r das Sommersemester bis zum 28.02. eines Jahres erfolgen sollten. Nach Eingang Ihrer Bewerbung wird diese sofort bearbeitet und das Bewerbungsverfahren innerhalb kurzer Zeit zum Abschluss gebracht. Sie erhalten dann eine Zu- bzw. Absage und k?nnen so fr¨¹hzeitig Ihr Masterstudium planen.
 

F¨¹r das Studium ben?tigen Sie kein Orientierungs- oder Betriebspraktikum.
Als Zugangsvoraussetzungen werden gute Deutsch-, Englisch- und Mathematikkenntnisse erwartet. Sie k?nnen jedoch unzureichende Kenntnisse fr¨¹hzeitig z.B. durch einen Mathe Vorkurs oder Englisch-Kurs erg?nzen.

Soweit sie die Zulassungsvoraussetzungen erf¨¹llen, k?nnen Sie sich f¨¹r den f¨¹r Sie interessanten Studiengang einschreiben bzw. bewerben. Bei besonderen Abweichungen (ausl?ndische Hochschulzugangsberechtigung etc.) und f¨¹r weitere Anliegen ausl?ndischer Studierender hilft das International Office weiter.

Sonstiges

Die Studienplanempfehlung, die bei den EETs vorgestellt wird, finden Sie auf den Webseiten der Fachschaft in der Erstsemesterbrosch¨¹re ihres Studiengangs. Au?erdem fasst die aktuellste Brosch¨¹re auch alle wichtigen Informationen zusammen, die insb. bei der Facheinf¨¹hrung vorgestellt werden.

Weitere Informationen, wie Sie den Stundenplan im Univis erstellen, finden Sie hier. Weitere praktische Informationen f¨¹r den Studienstart finden Sie auf den Webseiten der Studierendenkanzlei. (Vorlesungszeiten- und Fristen, Studienf?rderung, Internet-Dienste, Semesterticket, Studierendenausweis, R¨¹ckmeldung, Wechsel, Beurlaubung, Exmatrikulation).

Sobald alle Noten Ihrer Bachelor- oder Masterpr¨¹fung in FlexNow verbucht sind, wird das Zeugnis vom Pr¨¹fungsamt erstellt. Dieses muss dann noch vom Dekan der Fakult?t und dem Pr¨¹fungsausschussvorsitzenden unterschrieben werden. Au?erdem wird noch die Urkunde Ihres akademischen Grads erstellt und vom Pr?sidenten unterschrieben. Ist dies alles erfolgt, werden Sie benachrichtigt und k?nnen Ihr Zeugnis im Pr¨¹fungsamt abholen. Folglich werden Sie dann exmatrikuliert. 

Wenn Sie noch freiwillige Zusatzleistungen absolvieren, so z?gert sich das Erstellen des Zeugnisses noch bis zum Ende des jeweiligen Semesters heraus.

M?chten Sie noch Noten verbessern, siehe FAQ Hinweis "Ich habe in einem Wahlpflichtbereich bereits einige ECTS-Punkte erbracht. Ich m?chte zur Notenverbesserung aber ein anderes Modul belegen. Ist das m?glich?"