Ordnungen und Dokumente
Ihr Studium unterliegt bestimmten Regeln und Vorgaben, vordefinierte Prozesse sorgen für Transparenz. Idealerweise informieren Sie sich ohne konkreten Anlass, damit Sie im Bedarfsfall bereits einen groben ?berblick haben. Nützen Sie die hier angebotene ?bersicht und lesen Sie alles aufmerksam durch. Neben dem Fachwissen ist dieses ?organisatorische Wissen” essenziell für Ihren Studienerfolg!

Den formalen Rahmen für den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft bilden folgende Dokumente:
- Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung (APO) der Fakult?t SoWi:
Die APO beinhaltet, wie der Name schon sagt, allgemeine Regeln zu Prüfungen für alle Studieng?nge der Fakult?t. - Studien- und Fachprüfungsordnung (FPO) des Studiengangs Politikwissenschaft
Die FPO erg?nzt spezifische Regelungen für die Politikwissenschaft. Insbesondere sind dort auch im Anhang die in den Modulgruppen zu erbringenden Leistungen definiert. Eine ?bersicht über die zu w?hlenden Module finden Sie auch unter Struktur. Es gilt jeweils die FPO, die bei Studienbeginn in Kraft war. Ein Wechsel in eine neuere Version der FPO ist auf Antrag m?glich. - Modulhandbuch (MHB):
Das MHB enth?lt generelle Beschreibungen aller existierenden politikwissenschaftlichen Module. Hier finden Sie auch Lernziele, empfohlene Vorkenntnisse oder m?gliche Prüfungsformen. Darüber hinaus haben konkrete Lehrveranstaltungen jeweils inhaltliche Titel (z. B. ?Populismus in Europa“), sind aber immer genau einem allgemeinen Modultitel zugeordnet (z.B. ?PWB-VP-S“). Beim Modulhandbuch gilt unabh?ngig vom Studienbeginn die aktuelle Version eines jeden Semesters.
Grunds?tzlich k?nnen Module (?Fremdmodule“), die nicht in unserem Studiengang erbracht wurden, für Module des BA-Politikwissenschaft (?Zielmodule“) angerechnet werden. Informieren Sie sich vorab über verschiedene M?glichkeiten der Leistungsanerkennung.
- Formular zur Anrechnung externer Leistungen(166.5 KB)(241.6 KB)
- Hinweise zur Umrechnung ausl?ndischer Noten(157.6 KB, 1 Seite)(157.6 KB, 1 Seite)
Bitte informieren Sie sich auf den Seiten des Prüfungsamtes und verwenden Sie diesen Attestvordruck(148.8 KB, 1 Seite). Geben Sie das Attest bei dezentralen Prüfungen immer bei dem Lehrstuhl (Sekretariat) ab, der die Prüfung ausrichtet. Zur Fristwahrung reicht auch ein Scan per E-Mail, das Original kann nachgereicht werden. Es ist kein Versand per Einschreiben notwendig, ein Standard-Brief reicht. Bitte beachten Sie, dass das Attest am Prüfungstag ausgestellt sein muss. Wenn Sie ein Attest vorlegen, wird dieses entsprechend in FlexNow verbucht, die Prüfungsanmeldung wird nicht auf die Anzahl Ihrer maximalen Versuche angerechnet.

Die Leistungsübersicht in Form einer Excel-Tabelle soll Ihnen dabei helfen, den ?berblick über Ihre bereits erbrachten und noch zu erbringenden Module im PoWi-Studium zu behalten: Tragen Sie Ihre bereits erbrachten Leistungen in Form von Note und ECTS-Punkten ein, und erhalten Sie einen ?berblick, was noch aussteht. Die automatische Errechnung der Gesamtnote ist nicht verbindlich.
- Leistungsübersicht in Form einer Excel-Tabelle(43.1 KB) (Ab SoSe 2025)
- Leistungsübersicht in Form einer Excel-Tabelle(43.1 KB) (bis WS 2024/25)
Die Einsatzm?glichkeiten KI-basierter Tools sind vielseitig und bringen sowohl Chancen als auch Risiken mit sich. Wir unterstützen Sie beim verantwortungsvollen Umgang und der gleichzeitigen Wahrung der wissenschaftlichen Integrit?t.
- Handreichung KI-Nutzung PoWi Uni Bamberg(122.8 KB) (deutsch)
- Handreichung KI-Nutzung PoWi Uni Bamberg(141.2 KB) (englisch)
Diese Handreichung betrifft alle schriftlichen Arbeiten am Institut für Politikwissenschaft an der Uni Bamberg.
16% aller Studierenden haben eine oder mehrere gesundheitliche Beeintr?chtigungen. Der Nachteilsausgleich ist ein Instrument, um bei Prüfungen individuell und situationsbezogen Benachteiligungen, die auf die chronische Krankheit oder die Behinderung zurückzuführen sind, auszugleichen. Informieren Sie sich bei der 球探足球比分stelle Studium mit Behinderung, bevor Sie einen Antrag stellen!
Wie beantrage einen Nachteilsausgleich?
Einen Nachteilsausgleich beantragen Sie formlos per E-Mail beim Prüfungsausschuss Politikwissenschaft. Ihr Antrag sollte folgende Elemente enthalten:
- Kurze Schilderung Ihres Nachteils
- M?glichst konkrete Vorschl?ge für passenden Nachteilsausgleiche
- Einsch?tzung des Beauftragten für Studierende mit Behinderung
- Einschl?gige Atteste, die den Nachteil belegen
Ihre Angaben werden selbstverst?ndlich vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht.
(Keine) Nachteilsausgleiche nach Prüfungsformen
In gewissen F?llen kann Ihnen ein Nachteilsausgleich vom Prüfungsausschuss generell gew?hrt werden. Ein klassisches Beispiel hierfür ist eine Schreibzeitverl?ngerung (z.B. um 25%) bei Klausuren. In vielen F?llen jedoch wird der Prüfungsausschuss gewisse Ma?nahmen lediglich empfehlen anstatt diese konkret vorzuschreiben. Ein Beispiel dafür kann eine Krankheit sein, die unvorhersehbar und in Schüben die Studierf?higkeit einschr?nkt. Hier liegt es im Ermessen der jeweils Prüfenden, im konkreten Fall flexibel auf die besonderen Bedürfnisse im Rahmen der Prüfung einzugehen. Dies kann zum Beispiel betreffen:
- Abgabefristen bei Hausarbeiten: Anstatt die Schreibzeit pauschal ins n?chste Semester hinein zu verl?ngern, k?nnen Prüfende etwa angehalten werden, individuell auf Beeintr?chtigungen durch chronische Krankheiten, die in der Bearbeitungszeit akut wurden, zu reagieren.
- Lese-/ Rechtschreibschw?che in schriftlichen Prüfungen: Hier genügt es in der Regel, selbst einen kurzen Hinweis auf Klausur oder Hausarbeit anzubringen, der dann vom Schreiben des Prüfungsausschuss best?tigt werden kann.
- Ersetzen von Pr?sentationen durch andere Prüfungsformen: In den meisten Modulen wird dies nicht m?glich sein, da nachzuweisende Kompetenzen nicht individuell angepasst werden k?nnen. Gehen Sie bei Bedarf rechtzeitig auf Ihre Dozentin oder Ihren Dozenten zu und besprechen Sie, welche M?glichkeiten es gibt, auf Ihre besonderen Bedürfnisse einzugehen. Die Empfehlung des Prüfungsausschusses zum individuellen Nachteilsausgleich ist hier hilfreich.
Eine Verl?ngerung der H?chststudiendauer ist nur dann m?glich, wenn das Studium über einen l?ngeren Zeitraum substanziell beeintr?chtigt war. Ein klassisches Beispiel sind etwa chronische Krankheiten, die immer wieder zu unvorhersehbaren und starken Einschr?nkungen im Studium führen, da hier auch ein krankheitsbedingtes Urlaubssemester keine Alternative ist.
Wie beantrage ich eine Verl?ngerung?
Eine Verl?ngerung der H?chststudienzeit beantragen Sie formlos per E-Mail beim Prüfungsausschuss Politikwissenschaft. Ihr Antrag sollte folgende Elemente enthalten:
- Kurze Erl?uterung der Beintr?chtigungen (inkl. konkrete Einschr?nkungen und Zeitraum)
- Ggf. Einsch?tzung des Beauftragten für Studierende mit Behinderung
- Einschl?gige Atteste, die den Nachteil belegen
Worauf muss ich dabei achten?
Für Ihren Antrag ist es besonders wichtig, die Rahmenbedingungen zu kennen, insbesondere APO SoWi §3 Absatz 4. Dort steht in einfachen Worten erkl?rt: Wenn Sie nach Erreichen der H?chststudienzeit von 8 Semestern (Teilzeit 14 Semester)nicht alle erforderlichen Module erfolgreich absolviert haben, dann haben Sie noch ein Semester - das sog. zus?tzliche Fachsemester - Zeit, um alle erforderlichen Module zu bestehen. Dies bedeutet für Verl?ngerungsantr?ge:
- Wenn Sie sich sicher sind, dass Ihnen das zus?tzliche Fachsemester reicht, ist ein Verl?ngerungsantrag nicht n?tig.
- Ein Antrag auf Verl?ngerung der H?chststudienzeit muss grunds?tzlich innerhalb der H?chststudienzeit gestellt werden, also im 8. bzw. bei Teilzeit 14. Semester!
- Ein Antrag, der erst im zus?tzlichen Fachsemester gestellt wird, kann sich auch nur auf Dinge beziehen, die das zus?tzliche Fachsemester selbst betreffen. Er kann sich also dann nicht mehr auf die vorherigen 8 Semester beziehen. Hier k?nnen Sie nur eine Verl?ngerung des zus?tzlichen Fachsemesters beantragen.
- Eine Antrag auf Verl?ngerung kann grunds?tzlich erst dann gestellt werden, wenn absehbar ist, dass Sie das Studium nicht innerhalb der H?chststudienzeit abschlie?en werden. Sie k?nnen also nicht schon im dritten oder vierten Prüfungssemester ?sicherheitshalber” einen Antrag auf Verl?ngerung der H?chststudienzeit stellen. Sie sollten jedoch frühzeitig den 球探足球比分 mit Herrn Dr. Scheller als Fachstudienberater suchen, um eine potenzielle Verl?ngerung informell abzukl?ren. Sie sollten sich au?erdem Einschr?nkungen rechtzeitig, umfassend und kontinuierlich attestieren lassen und s?mtliche Atteste sorgf?ltig für einen sp?teren Antrag aufbewahren.
Aktuelle Infos
Um aktuelle Infos w?hrend des Studiums zu erhalten sollten Sie sich auf jeden Fall in den VC-Kurs "Politikwissenschaft studieren in Bamberg eintragen!
Links zu diversen Online-Portalen der Uni Bamberg
- Online-Dienste für Studierende (für diverse Bescheinigungen, z.B. Pflichtpraktikum, Semestergebühren,...)
- FlexNow (Prüfungsan- und Abmeldungen, Leistungsübersicht)
- UnivIS (Vorlesungsverzeichnis, Stundenplanerstellung)
- Virtueller Campus (Kursmaterialien- und Kommunikation)
- Universit?tsbibliothek (Literatur und Datenbankzugriffe)
Sonstiges
- Corporate Design Vorlagen der Uni Bamberg (z.B. für PPT-Vorlagen im Uni-Design)