ERASMUS+

Ein Auslandspraktikum von mindestens zwei Monaten kann im Rahmen von ERASMUS+ gef?rdert werden. Studierende k?nnen so Arbeitserfahrung in einem internationalen Umfeld sammeln und lernen einen EU-weiten Arbeitsmarkt kennen. Dar¨¹ber hinaus k?nnen sie ihre Schl¨¹sselqualifikationen wie Kommunikations- und Kooperationsf?higkeit, Offenheit und Kenntnisse ¨¹ber fremde Kulturen und M?rkte erweitern.

Durch Erasmus+ gef?rderte Auslandspraktika sollen grunds?tzlich einen erkennbaren Bezug zum Studium darstellen, d.h. sie sollen eine sinnvolle praktische Erg?nzung des theoretischen Studiums sein. Es kann sich dabei um ein freiwilliges oder um ein Pflichtpraktikum handeln.

Die Bewerbung f¨¹r ein Erasmus-Stipendium muss zwei Monate vor Praktikumsbeginn im International Office eingreicht werden.

Die Bewerbungsunterlagen bitte als PDF an Frau Koch schicken.

    Voraussetzungen

    • gef?rdert werden k?nnen alle an der Universit?t Bamberg eingeschriebenen Studierenden (auch Doktoranden) und Graduierte (s.u.)
    • das Praktikum steht in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Studium
    • Studierenden beschaffen sich in Eigeninitiative einen Praktikumsplatz (Vollzeitpraktikum)
    • Dauer des Praktikums betr?gt mindestens 2 Monate (= 60 Tage) und maximal sechs Monate.
    • Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen, um ein Fachpraktikum absolvieren zu k?nnen
    • Praktika, die im Herkunftsland von Studierenden absolviert werden, k?nnen nur in Ausnahmef?llen gef?rdert werden
    • die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen (Visum, Arbeitserlaubnis) m¨¹ssen von den Studierenden selbst?ndig gekl?rt werden

    Nicht f?rderf?hig sind Praktika in EU-Institutionen bzw. Organisationen, die EU-Programme verwalten. Eine Liste mit nicht-f?rderf?higen Einrichtungen finden Sie hier.

    ERASMUS-Teilnahmel?nder und H?he des Stipendiums

    ERASMUS-Projekt 2024 

    Mit dem Beginn des Erasmus+ Projekts 2022 haben sich die monatlichen F?rderraten f¨¹r Praktika im Ausland deutlich erh?ht. Zus?tzlich k?nnen Studierende mit geringeren Chancen einen Aufstockungsbetrag (social top-up) von monatlich 250 € erhalten. Eine Erasmus-F?rderung kann man f¨¹r jedes Land weltweit beantragen.

    Das Stipendum kann zus?tzlich zu einem Gehalt bewilligt werden, wenn der monatliche Verdienst 1.200€ nicht ¨¹bersteigt (eine kostenlos zur Verf¨¹gung gestellte Wohnung wird mit € 500 auf das Gehalt angerechnet).

    Die monatlichen Zusch¨¹sse werden auf den Tag genau berechnet und nach L?ndergruppen vergeben:

    Erasmus-Programml?nder

    Gruppe 1

    Belgien, D?nemark, Finnland,Frankreich, Irland, Island, Italien,Liechtenstein, Luxemburg,Niederlande, Norwegen, ?sterreich, Schweden

    F?r?er Inseln, Gro?britannien*, Schweiz

    750 €

    Gruppe 2

    Estland, Griechenland, Lettland,, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

    Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat

    690 €

    Gruppe 3

    Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rum?nien, Serbien, T¨¹rkei, Ungarn

    690 €

    *Praktika in GB sind nur f?rderbar, wenn die Praktikumsstelle das f¨¹r das Visum n?tige Certificate of Sponsorship ausstellen kann.

    Erasmus Partnerl?nder (Ausnahmen in kursiv in obiger Liste)

    Ein F?rderung von Praktika au?erhalb Europas ist m?glich. Allerdings k?nnen nur 20% des Budgets f¨¹r Praktika in Partnerl?ndern eingesetzt werden. Man sollte sich daher so fr¨¹h wie m?glich bewerben. Eine F?rderung f¨¹r internationale Praktika kann nur einmal pro Studienabschnitt bewililgt werden.

    International

    alle anderen L?nder

    700 €

     

    Green Travel

    F¨¹r nachhaltige Reisen (Anreise mit dem Zug oder Bus) k?nnen im Projekt 2024  bis zu  sechs zus?tzliche Reisetage beantragt werden (der Zuschlag von €50 entf?llt im Projekt 2024). Den Antrag finden Sie bei den Bewerbungsunterlagen.

    Social top-up

    Einen Antrag auf eine Zusatzf?rderung von 250 € pro Monat f¨¹r Studierende oder Graduierte (s.u.) mit geringeren Chancen muss zusammen mit den Bewerbungslagen eingereicht werden. Berechtige Studierende erhalten bei Praktika in Partnerl?ndern au?erhalb Europas auch noch einen Reisekostenpauschale.

    Folgende Gruppen haben die M?glichkeit, eine zus?tzliche F?rderung zu erhalten:

    • Erwerbst?tige Studierende
    • Erstakademiker:innen
    • Studierende mit Kind
    • Studierende mit einer Behinderung von mind. 20%
    • Studierende mit chronischer Erkrankung

    Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier.

    Gr¨¹nes Reisen

    Zus?tzliche F?rdertage
    Mit einem Erasmus-Stipendium werden Ihnen (ab Projekt 2024) grunds?tzlich zwei Reisetage zus?tzlich zur Ihrem Praktikumszeitraum finanziert, wenn die Reise l?nger als 12 Stunden dauert. Die EU appelliert, dass Reisen bis 500 km pro Strecke umweltfreundlich zur¨¹ckgelegt werden sollen. Wenn Sie umweltfreundlich mit der Bahn und/oder dem Bus reisen, k?nnen Ihnen bis zu sechs Reisetage bewilligt werden.

    Hierzu gelten folgende Voraussetzungen: 

    Wenn es aufgrund der gew?hlten umfreundlichen Verkehrsmittel zu l?ngeren Reisezeiten kommt, kann das Stipendium um bis zu sechs Reisetage (max. drei Tage pro Reise) verl?ngert werden:

    • bis zu 12 h: ein zus?tzlicher Reisetag
    • mehr als 12 h: zwei zus?tzlicher Reisetage
    • ab 24h: drei zus?tzliche Reisetage.

    Planen Sie eine Zugreise durch Europa

    Je nach gew?hlter Hochschule ist die Anreise ohne Flugzeug sehr einfach zu gestalten. Aber auch wenn Sie eine weite Strecke zur¨¹cklegen m?chten, sollten Sie die Reise ¨¹ber Land in Erw?gung ziehen. Websites wie ?Erasmus by train? oder ?Nachtzugkarte? helfen Ihnen, Ihre Reiseroute zu planen.

    Nutzen Sie den Interrail-Pass f¨¹r Ihre Reise
    Eine besondere M?glichkeit, Europa zu erkunden, bietet Ihnen der neue Erasmus+ Interrail-Pass. Dieser erm?glicht Ihnen, innerhalb von sechs Monaten an vier oder sechs beliebigen Tagen frei durch Europa zu reisen. Sie sparen nicht nur Geld, sondern k?nnen die Vielfalt Europas in der N?he Ihrer Gastuniversit?t erkunden ¨C eine gute Chance, Ihre Erasmus-Erfahrung mit zus?tzlichen Entdeckungen zu bereichern. Hier finden Sie einen ?berblick(2.5 MB).

    Klimavertr?glich unterwegs
    In der Brosch¨¹re des DAAD finden Sie Hinweise und Anregungen, wie nachhaltige Mobilit?t gelingen kann.

    Graduiertenpraktika und Promovierende

    Graduiertenpraktika k?nnen innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Studienphase gef?rdert werden, wenn nach Abschluss des Praktikums der Eintritt ins Berufsleben geplant ist.

    W?hrend der Bewerbung  f¨¹r das Stipendium muss man noch an der Universit?t eingeschrieben sein und alle Vertr?ge m¨¹ssen vor der Exmatrikualtion unterzeichnet werden. 

    Ausnahmen: In Frankreich und Spanien k?nnen aufgrund nationaler Gesetze keine Praktika mehr nach Abschluss des Studiums absolviert werden.

    Promovierende k?nnen nur gef?rdert werden, wenn sie an der Universit?t Bamberg eingeschrieben sind.

    Mehrfachf?rderung durch ERASMUS

    Studierende k?nnen in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) mehrfach und insgesamt bis zu 12 Monate gef?rdert werden. Internationale Praktika k?nnen nur einmal pro Studienabschnitt gef?rdert werden.

    Bei einz¨¹gigen Studieng?ngen (Staatsexamen) ist eine F?rderung bis zu 24 Monate m?glich. Wenn man nach Abschluss des Studiums noch mindestens zwei Monate ¨¹brig hat, kann man dieses auch noch im Jahr nach der Exmatrikulation f¨¹r ein Auslandspraktikum nutzen (s.o.).

    Wenn man im Anschluss an ein ¨¹ber Erasmus+ gef?rdertes Auslandsstudium noch ein Praktikum im Ausland machen m?chte und daf¨¹r auch ein Stipendium bekommt, darf es keine ?berschneidungen zwischen dem Studium und dem Praktikum geben. Man darf also nicht mehr an der ausl?ndischen Universit?t eingeschrieben sein, wenn man das Praktikum beginnt. 

    Abwicklung des ERASMUS-Stipendiums

    Bewerbungen m¨¹ssen zwei Monate vor Beginn des Praktikums beim International Office eingereicht werden. Bewerbungen, die aufgrund einer erst kurz vor Praktikumsbeginn erhaltenen Zusage sp?ter eingehen, werden noch angenommen. Eine Bewilligung ist in vielen F?llen dann aber aus Zeitgr¨¹nden nicht mehr m?glich. Bewerbungen, die nach Praktikumsbeginn eingehen, werden nicht mehr akzeptiert.

    Wenn die Bewerbungsunterlagen vollst?ndig und fristgerecht eingereicht wurden, wird ¨¹ber die generelle F?rderf?higkeit des Praktikums zeitnah entschieden. Danach muss mit der Praktikumsstelle ein Learning Agreement abgeschlossen werden, das vor Praktikumsbeginn von allen drei Parteien unterschrieben werden muss. Erst dann kann ¨¹ber den Stipendienantrag endg¨¹ltig entschieden werden. Die erste Rate von ca. 80% des Stipendiums wird nach Abschluss und Eingang des Stipendienvertrags ausgezahlt. Die zweite Rate wird ausgezahlt, wenn s?mtliche Unterlagen (Zeugnis, Abschlussbericht und Fragebogen u.a.) fristgerecht eingereicht wurden.

    Sollten sich w?hrend des Praktikums ?nderungen (z.B. grunds?tzliche ?nderungen des Arbeitsbereiches) ergeben, m¨¹ssen diese innerhalb des ersten Monats mit dem International Office abgekl?rt und ein neuer Vertrag unterzeichnet werden. Bei einem Abbruch des Praktikums muss das International Office sofort informiert werden.

    Eine Verl?ngerung des Praktikums kann beantragt werden, wenn es sich unmittelbar an den laufenden Aufenthalt anschlie?t und die Verl?ngerung einen Monat vor Praktikumsende beantragt wird.

    Alle ¨¹ber Erasmus gef?rderten Praktika werden am Ende des Studiums in das Diploma Supplement aufgenommen.