ERASMUS+

Ein Auslandspraktikum von mindestens zwei Monaten kann weltweit im Rahmen von ERASMUS+ gef?rdert werden. Studierende k?nnen so Arbeitserfahrung in einem internationalen Umfeld sammeln. Darüber hinaus k?nnen sie ihre Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Kooperationsf?higkeit, Offenheit und Kenntnisse über fremde Kulturen und M?rkte erweitern.

Durch Erasmus+ gef?rderte Auslandspraktika sollen grunds?tzlich einen erkennbaren Bezug zum Studium darstellen, d.h. sie sollen eine sinnvolle praktische Erg?nzung des theoretischen Studiums sein. Es kann sich dabei um ein freiwilliges oder um ein Pflichtpraktikum handeln.

Die Bewerbung für ein Erasmus-Stipendium muss zwei Monate vor Praktikumsbeginn im International Office eingreicht werden.

Die Bewerbungsunterlagen bitte als PDF an Frau Koch schicken.

Voraussetzungen

  • gef?rdert werden k?nnen alle an der Universit?t Bamberg eingeschriebenen Studierenden (auch Doktoranden) und Graduierte (s.u.)
  • das Praktikum steht in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Studium
  • Studierenden beschaffen sich in Eigeninitiative einen Praktikumsplatz (Vollzeitpraktikum)
  • Dauer des Praktikums betr?gt mindestens 2 Monate (= 60 Tage) und maximal sechs Monate.
  • Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen, um ein Fachpraktikum absolvieren zu k?nnen
  • Praktika, die im Herkunftsland von Studierenden absolviert werden, k?nnen nur in Ausnahmef?llen gef?rdert werden
  • die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen (Visum, Arbeitserlaubnis) müssen von den Studierenden selbst?ndig gekl?rt werden

Nicht f?rderf?hig sind Praktika in EU-Institutionen bzw. Organisationen, die EU-Programme verwalten. Eine Liste mit nicht-f?rderf?higen Einrichtungen finden Sie hier.

ERASMUS-Teilnahmel?nder und H?he des Stipendiums

ERASMUS-Projekt 2024 

Mit dem Beginn des Erasmus+ Projekts 2022 haben sich die monatlichen F?rderraten für Praktika im Ausland deutlich erh?ht. Zus?tzlich k?nnen Studierende mit geringeren Chancen einen Aufstockungsbetrag (social top-up) von monatlich 250 € erhalten. Eine Erasmus-F?rderung kann man für jedes Land weltweit beantragen.

Das Stipendum kann zus?tzlich zu einem Gehalt bewilligt werden, wenn der monatliche Verdienst 1.200€ nicht übersteigt (eine kostenlos zur Verfügung gestellte Wohnung wird mit 500€ auf das Gehalt angerechnet).

Die monatlichen Zuschüsse werden auf den Tag genau berechnet und nach L?ndergruppen vergeben:

Erasmus-Programml?nder

Gruppe 1

Belgien, D?nemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, ?sterreich, Schweden

F?r?er Inseln, Gro?britannien*, Schweiz

750€

Gruppe 2

Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat

690€

Gruppe 3

Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rum?nien, Serbien, Türkei, Ungarn

690€

*Praktika in GB sind nur f?rderbar, wenn die Praktikumsstelle das für das Visum n?tige Certificate of Sponsorship ausstellen kann.

Erasmus Partnerl?nder (Ausnahmen in kursiv in obiger Liste)

Ein F?rderung von Praktika au?erhalb Europas ist m?glich. Allerdings k?nnen nur 20% des Budgets für Praktika in Partnerl?ndern eingesetzt werden. Man sollte sich daher so früh wie m?glich bewerben. Eine F?rderung für internationale Praktika kann nur einmal pro Studienabschnitt bewililgt werden.

International

alle anderen L?nder

700€

 

Green Travel

Für nachhaltige Reisen (Anreise mit dem Zug oder Bus) k?nnen im Projekt 2024 bis zu sechs zus?tzliche Reisetage beantragt werden (der Zuschlag von 50€ entf?llt im Projekt 2024). Den Antrag finden Sie bei den Bewerbungsunterlagen.

Social top-up

Einen Antrag auf eine Zusatzf?rderung von 250€ pro Monat für Studierende oder Graduierte (s.u.) mit geringeren Chancen muss zusammen mit den Bewerbungslagen eingereicht werden. Berechtige Studierende erhalten bei Praktika in Partnerl?ndern au?erhalb Europas auch noch einen Reisekostenpauschale.

Folgende Gruppen haben die M?glichkeit, eine zus?tzliche F?rderung zu erhalten:

  • Erwerbst?tige Studierende
  • Erstakademiker:innen*
  • Studierende mit Kind
  • Studierende mit einer Behinderung von mind. 20%
  • Studierende mit chronischer Erkrankung

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier.

*Bei Studierenden, deren Eltern einen ausl?ndischen Bildungsabschluss besitzen, bitte die Alma Mater der Eltern im Anabin-Verzeichnis prüfen. Wenn es sich um eine Hochschule handelt, wird das Top-Up nicht genehmigt. 

Grünes Reisen

Zus?tzliche F?rdertage
Mit einem Erasmus-Stipendium werden Ihnen (ab Projekt 2024) grunds?tzlich zwei Reisetage zus?tzlich zur Ihrem Praktikumszeitraum finanziert, wenn die Reise l?nger als 12 Stunden dauert. Die EU appelliert, dass Reisen bis 500 km pro Strecke umweltfreundlich zurückgelegt werden sollen. Wenn Sie umweltfreundlich mit der Bahn und/oder dem Bus reisen, k?nnen Ihnen bis zu sechs Reisetage bewilligt werden.

Hierzu gelten folgende Voraussetzungen: 

Wenn es aufgrund der gew?hlten umfreundlichen Verkehrsmittel zu l?ngeren Reisezeiten kommt, kann das Stipendium um bis zu sechs Reisetage (max. drei Tage pro Reise) verl?ngert werden:

  • bis zu 12 h: ein zus?tzlicher Reisetag
  • mehr als 12 h: zwei zus?tzlicher Reisetage
  • ab 24h: drei zus?tzliche Reisetage.

Planen Sie eine Zugreise durch Europa

Je nach gew?hlter Hochschule ist die Anreise ohne Flugzeug sehr einfach zu gestalten. Aber auch wenn Sie eine weite Strecke zurücklegen m?chten, sollten Sie die Reise über Land in Erw?gung ziehen. Websites wie ?Erasmus by train? oder ?Nachtzugkarte? helfen Ihnen, Ihre Reiseroute zu planen.

Nutzen Sie den Interrail-Pass für Ihre Reise
Eine besondere M?glichkeit, Europa zu erkunden, bietet Ihnen der neue Erasmus+ Interrail-Pass. Dieser erm?glicht Ihnen, innerhalb von sechs Monaten an vier oder sechs beliebigen Tagen frei durch Europa zu reisen. Sie sparen nicht nur Geld, sondern k?nnen die Vielfalt Europas in der N?he Ihrer Gastuniversit?t erkunden – eine gute Chance, Ihre Erasmus-Erfahrung mit zus?tzlichen Entdeckungen zu bereichern. Hier finden Sie einen ?berblick(2.5 MB).

Klimavertr?glich unterwegs
In der Broschüre des DAAD finden Sie Hinweise und Anregungen, wie nachhaltige Mobilit?t gelingen kann.

Graduiertenpraktika und Promovierende

Graduiertenpraktika k?nnen innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Studienphase gef?rdert werden, wenn nach Abschluss des Praktikums der Eintritt ins Berufsleben geplant ist.

W?hrend der Bewerbung  für das Stipendium muss man noch an der Universit?t eingeschrieben sein und alle Vertr?ge müssen vor der Exmatrikualtion unterzeichnet werden. 

Ausnahmen: In Frankreich und Spanien k?nnen aufgrund nationaler Gesetze keine Praktika mehr nach Abschluss des Studiums absolviert werden.

Promovierende k?nnen nur gef?rdert werden, wenn sie an der Universit?t Bamberg eingeschrieben sind.

Mehrfachf?rderung durch ERASMUS

Studierende k?nnen in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) mehrfach und insgesamt bis zu 12 Monate gef?rdert werden. Internationale Praktika k?nnen nur einmal pro Studienabschnitt gef?rdert werden.

Bei einzügigen Studieng?ngen (Staatsexamen) ist eine F?rderung bis zu 24 Monate m?glich. Wenn man nach Abschluss des Studiums noch mindestens zwei Monate übrig hat, kann man dieses auch noch im Jahr nach der Exmatrikulation für ein Auslandspraktikum nutzen (s.o.).

Wenn man im Anschluss an ein über Erasmus+ gef?rdertes Auslandsstudium noch ein Praktikum im Ausland machen m?chte und dafür auch ein Stipendium bekommt, darf es keine ?berschneidungen zwischen dem Studium und dem Praktikum geben. Man darf also nicht mehr an der ausl?ndischen Universit?t eingeschrieben sein, wenn man das Praktikum beginnt.