Beschwerdestelle und Beschwerdeverfahren nach § 13 AGG
Laut § 13 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) kommt der Universit?t neben der Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle – deren Hauptfokus auf Beratungen und Informationsangeboten liegt – auch die Aufgabe der Einrichtung einer Beschwerdestelle für das Entgegennehmen und Prüfen formeller Beschwerden zu.
Alle betroffenen Personen haben das Recht, über Informations- und Beratungsangebote hinaus eine formelle Beschwerde einzulegen, die entsprechend geprüft werden muss. Es wird dringend empfohlen, vor dem Einlegen einer formellen Beschwerde eine Beratung in Anspruch zu nehmen, da die Beratungsstellen m?gliche Vorgehensweisen zur Kl?rung des Beratungsanliegens darstellen k?nnen und gemeinsam mit der ratsuchenden Person einsch?tzen, ob das Einlegen einer formellen Beschwerde zielführend ist. Die Beratungsangebote an der Universit?t Bamberg k?nnen Sie hier einsehen. Die Beschwerdestelle ist nachgeschaltet und verantwortlich für das Prüfen der Beschwerde.
Das Beschwerdeverfahren an der Universit?t Bamberg umfasst:
- Die Ermittlung des Sachverhalts,
- Die juristische Prüfung des Sachverhalts,
- Die schriftliche Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung,
- Das Festlegen von Ma?nahmen zur Beseitigung einer bestehenden Diskriminierung sowie zur Verhinderung künftiger Diskriminierung.
Die Funktion der Beschwerdestelle übernehmen an der Universit?t Bamberg:
In der Personalabteilung (Abteilung III):
- Leitung Abteilung III
- Referatsleitung Abteilung III/1
- Referatsleitung Abteilung III/2
- Referatsleitung Abteilung III/3
In der Abteilung Studium und Lehre (Abteilung II):
- Leitung Abteilung II
- Referatsleitung Abteilung II/1
球探足球比分ieren Sie bei weiteren Fragen oder Beratungsbedarf gern die Antidiskriminierungsstelle.