Hochschulwahlen an der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg
Bei den Hochschulwahlen werden folgende Gremien gew?hlt:
- Senat
- Fakult?tsr?te der einzelnen Fakult?ten (球探足球比分 Kulturwissenschaften, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, 球探足球比分, Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik)
- Fachschaftsvertretungen der einzelnen Fakult?ten (球探足球比分 Kulturwissenschaften, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, 球探足球比分, Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik)
Die beiden Kandidatinnen bzw. Kandidaten einer Fachschaftsvertretung, die relativ am meisten Stimmen erzielen, sind zugleich Vertreterinnen bzw. Vertreter der Studierenden im jeweiligen Fakult?tsrat.)
- Studierendenparlament: Diesem geh?ren als stimmberechtigte Mitglieder 17 unmittelbar aus der Gesamtheit der Studierenden gew?hlte Vertreterinnen bzw. Vertreter, die Studierendenvertretung im Senat sowie 16 Vertreterinnen bzw. Vertreter aus dem Kreis der gew?hlten Fachschaftsvertretungen, wobei von jeder der Fachschaftsvertretungen jeweils vier Personen benannt werden, an.
Darüber hinaus bestimmen die Hochschulwahlen auch die Zusammensetzung von folgenden Gremien mit:
- Universit?tsrat: Diesem geh?ren die gew?hlten Mitglieder des Senats und daneben zehn Pers?nlichkeiten aus Wissenschaft und Kultur sowie aus Wirtschaft und beruflicher Praxis an.
- Mittelbau-Konvent: Dieser wird gebildet von den Vertreterinnen und Vertretern der Gruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gremien Senat und Fakult?tsr?ten sowie in weiteren Kommissionen und Beir?ten.
- Sprecherinnen- und Sprecherrat: Diesem geh?ren zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter der unmittelbar aus der Gesamtheit der Studierenden gew?hlten Mitglieder des Studierendenparlaments, die Studierendenvertretung im Senat sowie zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter der aus der Mitte der Fachschaftsvertretungen entsandten Studierendenparlamentsmitglieder an.
Rechtsgrundlagen
- Satzung zur Durchführung von Wahlen an der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg - Wahlsatzung - vom 17. Mai 2021 in der jeweils gültigen Fassung
- Grundordnung der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg vom 21. Februar 2023 in der jeweils gültigen Fassung
- Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) vom 5. August 2022 in der jeweils gültigen Fassung