Datenschutzhinweise

Information gem. Art. 13 Abs. 1, 2 und Art. 14 Abs. 1, 2 DSGVO über die Datenverarbeitung im Rahmen des Bewerbungsprozesses für das Amt der Pr?sidentin bzw. des Pr?sidenten

Inneruniversit?re Ansprechstelle für die Verarbeitungst?tigkeit

Referat III/1 - Hochschullehrende, Beamtinnen und Beamte
Kapuzinerstra?e 20
96047 Bamberg
Telefon: +49 951 863 1265
Telefax: +49 951 863 4061
E-Mail: personal3-1(at)uni-bamberg.de

Zweck der Datenverarbeitung

Durchführung des Auswahlverfahrens für das Amt der Pr?sidentin bzw. des Pr?sidenten. Es sind Eignung, Bef?higung und fachliche Leistung (vgl. Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, Art. 94 Abs. 2 Bayerische Verfassung sowie Art. 31 Abs. 2 Satz 1 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz) der Bewerbenden im Hinblick auf die zu besetzende Stelle zu prüfen, um eine Bestenauslese zu treffen.

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. e, Art. 9 Abs. 2 Buchst. b und h, Art. 88 Abs. 1 DSGVO i. V. m. Art. 103 BayBG, Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 und 3 BayDSG und Art. 31 Abs. 1 BayHIG (Beamte) bzw. in entsprechender Anwendung gem. Art. 145 Abs. 2 BayBG (Arbeitnehmer)

Es besteht keine Pflicht zur Bereitstellung personenbezogener Daten. Sollten notwendige Informationen jedoch nicht bereitgestellt werden, kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden, da keine Feststellung m?glich ist, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber für das Amt der Pr?sidentin bzw. des Pr?sidenten geeignet ist.

Von Verarbeitungst?tigkeit betroffene Personen

Bewerberinnen und Bewerber auf die Stelle als Pr?sidentin bzw. Pr?sident der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg

Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten

  • Namen
  • akademische Grade
  • 球探足球比分daten
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Staatsangeh?rigkeit
  • Geschlecht
  • ggf. Familienstand und Kinderzahl
  • ggf. Personenfoto
  • Lebenslauf, Werdegang
  • Zeugnisse und weitere Qualifikationsnachweise
  • ggf. Behinderungsnachweis

Empf?nger von personenbezogenen Daten

  • universit?tsinterne Datenweitergabe

    zentrale Universit?tsverwaltung (insbesondere Personalabteilung, Kanzlerin, ggf. Schwerbehindertenvertretung)

    Universit?tsrat

  • universit?tsexterne Datenübermittlung

    Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Dauer, für welche die personenbezogenen Daten gespeichert werden

Im Falle einer erfolglosen Bewerbung werden die Bewerbungsdaten sp?testens sechs Monate nach erfolgter Absage gel?scht und die Bewerbungsunterlagen in diesem Zuge vernichtet. Sollte es im Nachgang der Absage zu einem Rechtsstreit kommen, verl?ngert sich die Aufbewahrungsdauer im Rahmen der Erforderlichkeit.

Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung werden die Bewerbungsdaten und -unterlagen im erforderlichen Umfang in die Personalakte übernommen.

Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschlie?lich Profiling

Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschlie?lich Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO

Beachten Sie daneben bitte die allgemeinen Inhalte der Datenschutzinformationen. Sollte w?hrend eines laufenden Bewerbungsverfahrens die L?schung der Bewerbungsdaten gem. Art. 17 DSGVO verlangt werden, wird dies als Rücknahme der Bewerbung gewertet.