Informationen zu Learning Agreements und der Anrechnung von an anderen deutschen (Fach-)Hochschulen erbrachten Leistungen
Im Folgenden finden Sie das Vorgehen für die Anerkennung und Anrechnung von Leistungen, die im Ausland oder an einer anderen deutschen (Fach-)Hochschule erbracht wurden.
Ein Learning Agreement ist die Voraussetzung für die Anrechnung von im Ausland erbrachten Studien- und Teilprüfungsleistungen, also dafür, dass Sie die Leistungen, die Sie an einer ausl?ndischen Universit?t erbracht haben, an Ihrer Heimatuniversit?t anerkannt bekommen. Es erm?glicht Ihnen, gewisse Veranstaltungen Ihrer Heimatuniversit?t durch Veranstaltungen an einer ausl?ndischen Universit?t zu ersetzen und gibt Ihnen Planungssicherheit.
Zus?tzlich m?chten wir Sie auch auf die Angebote der Virtuellen Hochschule Bayern hinweisen. Hier k?nnen Sie w?hrend Ihres Studiums kostenlos Online-Kurse belegen, die bei ?quivalenz dann in Bamberg angerechnet werden k?nnen. Dadurch k?nnen Sie Ihre Studienzeit weiter verkürzen.
Falls Sie bereits Leistungen an einer anderen deutschen (Fach-)Hochschule erbracht haben, die Ihrer Meinung nach eine ?quivalenz zu Kursen des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Personalmanagement und Organisational Behaviour aufweisen, so prüfen wir dies auch gerne.
Hier finden Sie eine detaillierte Checkliste(307.4 KB, 2 Seiten)zur Beantragung eines Learning Agreements.
Falls Sie vorab Fragen zu Ihrer Anrechnung haben, richten Sie Ihre E-Mail bitte ausschlie?lich an: learning-agreement.bwl-personal(at)uni-bamberg.de
Vor dem Auslandsaufenthalt: Learning Agreements abschlie?en
1.) Um ein Learning Agreement ausgestellt zu bekommen, bereiten Sie bitte folgende Unterlagen vor:
- Unterlagen über den ausl?ndischen Kurs, die zeigen, wie viele ECTS bzw. andere Arten von Kreditpunkten ein Kurs umfasst.
- Syllabus, Inhaltsübersicht und/oder Gliederung des ausl?ndischen Kurses, der/die eine ?quivalenz in den vermittelten Kompetenzen widerspiegelt.
2.) Prüfen Sie bitte in dem für Sie relevanten Modulhandbuch, ob Ihrer Meinung nach eine ?quivalenz zwischen dem ausl?ndischen Kurs und einem Kurs des Lehrstuhls besteht.
3.) Falls Ihrer Meinung nach eine ?quivalenz besteht, so übersenden Sie die oben beschriebenen Unterlagen inkl. des ausgefüllten, unterschriebenen und mit Datum versehenen (!) Antrages auf ein Learning Agreement (LA Anfrageformular(166.3 KB)) an learning-agreement.bwl-personal(at)uni-bamberg.de .
4.) Geben Sie uns Zeit, Ihren Antrag gründlich zu prüfen. Wir melden uns bei Ihnen falls wir weitere Fragen haben, zus?tzliche Unterlagen ben?tigen und wenn über Ihren Antrag entschieden wurde. Falls Sie Ihren Antrag aufgrund von Anmeldungsfristen bis zu einem bestimmten Datum ben?tigen, geben Sie uns bitte bescheid.
Die oben aufgeführte Checkliste ist zwingend ausgefüllt beim Antrag mit abzugeben.
W?hrend des Auslandsaufenthalts: ?nderungen mitteilen
Es ist nicht ungew?hnlich, dass sich vor Ort ?nderungen des Lehrveranstaltungsangebots ergeben oder durch zeitliche ?berschneidungen die Teilnahme an bestimmten Kursen nicht m?glich ist. Bitte melden Sie sich in diesem Fall per E-Mail bei uns (learning-agreement.bwl-personal(at)uni-bamberg.de), damit die ?nderungen besprochen und das Learning Agreement ggf. abge?ndert werden kann.
Sollten Sie sich bereits im Ausland befinden und noch kein Learning Agreement abgeschlossen haben, so holen Sie dies schnellstm?glich nach.
Die oben aufgeführte Checkliste ist zwingend ausgefüllt beim Antrag mit abzugeben.
Nach dem Auslandsaufenthalt: Anerkennung und Anrechnung
1) Stellen Sie für die Anerkennung bitte folgende Unterlagen zusammen:
- Ihr von Frau Prof. Dr. Andresen unterschriebenes Learning Agreement. (Falls Sie noch kein Learning Agreement haben, so stellen Sie einen Antrag auf Anrechnung erbrachter Leistungen unmittelbar nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland).
- Eine Kopie des Zeugnisses mit Ihren im Ausland erbrachten Leistungen. Das Originalzeugnis der von Ihnen im Ausland erbrachten Leistung muss zus?tzlich beim Lehrstuhl vorgezeigt werden. Alternativ kann auch eine beglaubigte Kopie eingereicht werden.
- Den ausgefüllten und unterschriebenen (!) Antrag auf Anrechnung erbrachter Leistungen.
- Syllabus, Inhaltsübersicht und/oder Gliederung des ausl?ndischen Kurses, der/die eine ?quivalenz in den vermittelten Kompetenzen widerspiegelt. (Bitte schicken Sie uns dies auch zu, wenn sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt ein Learning Agreement unterschreiben lassen haben.)
2) Leiten Sie diese Unterlagen dem Lehrstuhl als PDF per E-Mail weiter (learning-agreement.bwl-personal(at)uni-bamberg.de) und vereinbaren Sie einen Termin zum Vorzeigen der geforderten Originalunterlagen (z.B. Zeugnisse)
3) Sobald Ihr Antrag auf Anrechnung final geprüft wurde, werden Sie per E-Mail vom Lehrstuhl kontaktiert. Bei Annahme des Antrags, wird dieser direkt an den entsprechenden Prüfungsausschuss geschickt.
4) Der Prüfungsausschuss kümmert sich um die finale Anrechnung und Eintragung in Flexnow.
Die oben aufgeführte Checkliste ist zwingend ausgefüllt beim Antrag mit abzugeben.
Anerkennung und Anrechnung von Leistungen an einer anderen deutschen?(Fach-)Hochschule
Falls Sie bereits Leistungen an einer anderen deutschen (Fach-)Hochschule erbracht haben, die Ihrer Meinung nach eine ?quivalenz zu Kursen des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Personalmanagement und Organisational Behaviour aufweisen, so prüfen wir dies auch gerne.
1) Bereiten Sie bitte folgende Unterlagen vor:
- Unterlagen des Kurses, die zeigen, wie viele ECTS bzw. andere Arten von Kreditpunkten dieser umfasst.
- Syllabus, Inhaltsübersicht und/oder Gliederung des Kurses, der/die eine ?quivalenz in den vermittelten Kompetenzen widerspiegelt.
2) Prüfen Sie in dem für Sie relevanten Modulhandbuch, ob Ihrer Meinung nach eine ?quivalenz zwischen dem Kurs und einem Kurs unseres Lehrstuhls besteht.
3) Falls Ihrer Meinung nach eine ?quivalenz besteht, so übersenden Sie die unter "Nach dem Auslandsaufenthalt: Anerkennung und Anrechnung" beschriebenen Unterlagen inkl. des ausgefüllten, unterschriebenen und mit Datum versehenen Antrags auf Anrechnung erbrachter Leistungen an learning-agreement.bwl-personal(at)uni-bamberg.de.
4) Geben Sie uns Zeit, Ihren Antrag gründlich zu prüfen. Wir melden uns bei Ihnen falls wir weitere Fragen haben, zus?tzliche Unterlagen ben?tigen und wenn über Ihren Antrag entschieden wurde.
5) Bei Annahme des Antrags, wird dieser direkt an den entsprechenden Prüfungsausschuss geschick, welcher sich um die finale Anrechnung und Eintragung in Flexnow kümmert.
Die oben aufgeführte Checkliste ist zwingend ausgefüllt beim Antrag mit abzugeben.